Fünf Aktivisten der Gruppe Palestine Action wurden wegen Sachschadens bei einer Aktion gegen die Barclays Bank in Lancashire angeklagt. Die Beteiligten, darunter Brendon O’Hagan und Alma Yaniv, verurteilten für die Beschädigung von Fenstern und das Werfen von roter Farbe. Der Protest fand im August 2024 in Burnley statt. Die Aktivisten zielten auf die Bank, da diese Aktien der israelischen Waffenfirma Elbit Systems hielt.
Der Richter Philip Parry äußerte seine Absicht, eine „terroristische Verbindung“ zum Vergehen in Betracht zu ziehen. Dies geschah obwohl weder die Jury noch die Angeklagten zuvor über diese Möglichkeit informiert worden waren. Vier weitere Aktivisten der Gruppe wurden bereits im vergangenen Monat zu den ersten Angeklagten verurteilt, deren Vergehen bei einer Razzia in der Elbit-Fabrik nahe Bristol als „terroristisch verbunden“ eingestuft wurde.
Ein Aktivist erklärte, dass die Entscheidung des Richters Johnson eine gefährliche Präzedenzfall schuf, indem er vier Protestierende als Terroristen für die Zerstörung israelischer Quadcopter-Drohnen verurteilte. Die Mitbegründerin von Palestine Action, Huda Ammori, sah dies als ein Beispiel für die „Flut der Entscheidungen“ aus Johnsons Urteil.
Die Bankaktion fand statt, bevor Palestine Action als terroristische Gruppe verboten wurde. Die zuständigen Behörden hatten das Ereignis weder als Terrorismusvorfall bewertet noch es als Terrorismusfall eingestuft. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass die Verbindung zum Terrorismus erst durch Geständnisse der Angeklagten während des Verfahrens ans Licht kam, insbesondere im Hinblick auf ihre Zugehörigkeit zur Palestine Action.
Organisationen wie Liberty und Amnesty International kritisierten die Entscheidung scharf. Sie hoben die tiefgreifenden Mängel der britischen Anti-Terrorgesetze hervor, welche Aktivitäten erfassen, die die meisten Menschen niemals als Terrorismus erachten. Ein Abgeordneter der Arbeiterpartei kritisierte, dass die Verfolgung von Demonstranten unter Strafrecht und die anschließende Verurteilung nach Terrorgesetzgebung weder fair noch gerecht sei. Dies sei eine Praxis, die gezielt darauf abzielte, die Stimmen von Menschen zum Ausdruck zu bringen, die gegen den Völkermord im Gazastreifen sprachen.
Auch ähnliche Störungen durch Klimaaktivisten wurden nicht mit einer terroristischen Verbindung in Verbindung gebracht. Die Verurteilung als Terrorist hätte zudem weitreichende Folgen, da die Verurteilten mindestens zwei Drittel ihrer Strafe im Gefängnis verbringen mussten und für die Bewährung eine Entsagung ihrer politischen Ansichten erforderlich war. Die Verurteilung der fünf Angeklagten ist für den 4. September angesetzt.