Ein Kläger im Prozess gegen Alan Jones berichtete vor Gericht von seinen Aufgaben als Fahrer des Rundfunkanstaltes 2GB. Er erklärte, er habe verpflichtet, das Frühstück des Moderators aus weichgekochten Eiern und Brot-Soldaten zuzubereiten und die sanitären Anlagen zu reinigen. Zudem musste er Unterhosen bügeln. Diese Tätigkeiten gehörten zu den alltäglichen, geringfügigen Aufgaben im Büro von Jones.
Der Kläger erwähnte, dass er im Studio herumlungern musste, um eine Gelegenheit zu ergreifen, da er sonst von dem Moderator zurechtgewiesen wurde. Er beschrieb die Kommunikation als aggressiv, wobei er die Aufforderung „holen Sie das hier raus“ zitierte. Er erklärte, dass er zwar den Wunsch hatte, in einem Rundfunkanstalt zu arbeiten, aber nicht als Fahrer oder Butler dienen wollte.
Der Kläger begann seine Tätigkeit bei 2GB im Alter von achtzehn Jahren. Er erhielt den Einstieg durch den Kollegen Ray Hadley, welcher ihm zunächst drei Monate aus eigener Tasche bezahlte, bevor er eine feste Anstellung fand. Er unterzeichnete keinen Vertrag, da Jones ihm mitteilte, dass Verträge junge Menschen „bedrohen“ könnten.
Der Kläger betonte, dass er den Wunsch hatte, im Rundfunkbereich tätig zu werden, und dass es ihm ein großes Ziel war, bei der Rundfunkanstalt zu arbeiten. Er erinnerte sich an die Aufgabe, Blumen für Jones zu liefern, und berichtete von einer Lieferung an einen Taucher vor seiner olympischen Goldmedaille.
Das Verfahren vor dem Richter Glenn Walsh lief weiter, während die Anschuldigungen gegen Jones in Bezug auf Vergewaltigung und sexuelle Belästigung vorlagen.