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Vorwurf der unerlaubten Berührung: Alan Jones im Fokus der Justiz

Gericht hörte Zeugenaussagen zu Vorwürfen sexueller Belästigung und Verfehlungen

Das Gericht hörte Zeugenaussagen zu Vorwürfen sexueller Belästigung und Verfehlungen gegen Alan Jones. Der Vorfall ereignete sich im Rahmen eines Verfahrens wegen angeblicher Vergewaltigung und sexueller Berührung. Der Beschuldigte Alan Jones hatte sich gegen die Anklage verteidigt und lehnte die Anschuldigungen ab.

Der Vorwurf betraf die Berührung eines jungen Mannes in einem begehbaren Kleiderschrank in der privaten Suite von James Packer im Crown Towers Hotel in Melbourne. Der Beschuldigte Jones hatte sich in diesem Zusammenhang zu zwei Anklagen wegen unerlaubter sexueller Handlungen und sexueller Berührung angeklagt. Der Beschuldigte Jones verneinte die Vorwürfe.

Der Beschuldigte Jones erklärte, er habe den jungen Mann zu einer Führung durch die Suite eingeladen. Während dieser Führung betrat Jones den Kleiderschrank, und der Zeuge berichtete, dass Jones den jungen Mann „Ich habe dich vermisst“ sagte und ihn „küsste“. Der Zeuge erklärte, er habe den Beschuldigten zurückgedrängt und ihn mit zwei Händen zurückgeschoben.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens berichtete ein Beschuldigter, der als Zeuge auftrat, über die anhaltenden Kontaktaufnahmen durch Jones. Dieser Beschuldigte erzählte, dass Jones jahrelang intime Textnachrichten verschickte, nachdem er seine Tätigkeit für den Rundfunk eingestellt hatte. Er berichtete, dass Jones ihn unter Druck setzte, ihn zu seiner Hochzeit einzuladen, um seine Gunst zu gewinnen.

Später sprach der Zeuge über die tiefgreifenden emotionalen Auswirkungen der Vorfälle. Er erzählte, dass er die Verfehlungen von Jones mit Angehörigen und Journalisten teilte. Er betonte, dass die Art der Kommunikation und die Details der Vorfälle ihm tiefen Schmerz zufügten und er diese Geschichten nicht öffentlich machen wollte.

Das Verfahren gegen Alan Jones wird vor dem Richter Glenn Walsh fortgesetzt. Die gerichtliche Entscheidung stand noch aus.

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