Krankenhäuser in England erlebten erhebliche Engpässe bei gängigen Medikamenten. Mangel an wichtigen Schmerzmitteln, Blutverdünnern und Blutdruckmedikamenten belastete die Versorgung der Patienten. Zahlreiche Einrichtungen des National Health Service (NHS) sahen sich mit Knappheiten von Aspirin, Co-Codamol und Ramipril konfrontiert. Einige Krankenhäuser litten sogar unter einem vollständigen Mangel an allen drei Substanzen.
Diese Engpässe zeigten die prekäre Lage der Lieferketten für Basismedikamente in den letzten Jahren. Ursachen für die Probleme waren vielfältig und umfassten Handelsstreitigkeiten, globale Konflikte sowie Produktionsschwierigkeiten. Apotheker bezeichneten die Situation als „nationale Krise“ und berichteten, dass Patienten in manchen Fällen wochenlang keinen Zugang zu ihren üblichen Medikamenten hatten.
Experten analysierten die Situation anhand von Daten aus Informationsanfragen. Bei einer Untersuchung der Lagerbestände von drei Schlüsselmedikamenten berichteten sechzig der 184 betroffenen Einrichtungen. Besonders das Aspirin war betroffen: Zweiundsechzig Prozent der betroffenen Krankenhäuser erlebten zwischen Dezember und März des laufenden Jahres Störungen in ihren Lieferungen. Bei Co-Codamol litten dreißig Prozent der Befragten unter Mangel, während bei Ramipril siebzehn Prozent die benötigte Menge nicht erhalten konnten.
Ein weiterer Aspekt der Krise betraf die Risikobewertung durch die Gesundheitsbehörden. Ein Gutachten zeigte, dass die NHS England die Arzneimittelknappheiten mit einem Risiko von sechzehn von fünfundzwanzig auf ihrer Skala bewertete. Experten argumentierten, dass die breite Verteilung der Engpässe die Möglichkeit verringerte, dieses Risiko bis zum nächsten Monat auf neun zu senken. Die Knappheiten betrafen nicht nur Spezialmedikamente, sondern zunehmend auch Generika, was die Problematik verschärfte.
Es wurde gefordert, die Systematik zu ändern. Es wurde betont, dass die aktuellen Regelungen, welche nur die Pharmaunternehmen zur Warnung vor Engpässen verpflichteten, unzureichend seien. Es wurde die Forderung laut, dass auch die Krankenhäuser selbst zur Pflicht zur Warnung verpflichtet werden sollten, um die Dienstleistungsleiter über Störungen zu informieren. Die Gesellschaft für Akutmedizin betonte, dass die Sicherung widerstandsfähiger Lieferketten und eine zeitnahe Kommunikation entscheidend seien, um die Patientenversorgung nicht zu verzögern.