Bauarbeiter stießen bei den Fundamentarbeiten an einem Haus in Ostflandern auf eine verborgene Goldvorrat von rund neun Millionen Euro. Die Goldstücke und Münzen lagen in den Wänden des Kellerräume, als die Arbeiter neue Abwasserrohre verlegten. Die Entdeckung, die vor Kurzem durch lokale Medien gemeldet wurde, erregte sofort großes Interesse an den Eigentumsrechten des Fundes.
Die ersten Reaktionen der Arbeiter waren Überraschung und Erstaunen. Ein junger Hilfskraft, der an der Baustelle arbeitete, berichtete, dass er zunächst an die Vorstellung glaubte, es handele sich um geringwertige Münzen. Erst als er jedoch einen Goldnugget sah, erkannte er die enorme Bedeutung des Fundes. Die Arbeiter alarmierten umgehend die Polizei und erklärten, dass die Sicherung des Schatzes für sie selbst unmöglich war, da die Menge der Münzen und Stangen immens war.
Das Grundstück gehörte der Wohltätigkeitsorganisation CAW Oost-Vlaanderen, welche in Dendermonde tätig war. Der Direktor der Organisation äußerte seine Überraschung und hoffte, dass der Fund zur Unterstützung der Arbeit der Wohltätigkeit dienen könnte und den täglichen Bedarf decken würde. Die Polizei warnte die Öffentlichkeit eindringlich davor, die aktive Baustelle zu betreten und nach weiteren Schätzen zu suchen, da der Ort gesichert worden war.
Nach belgischem Recht hatte der rechtmäßige Eigentümer fünf Jahre Zeit, um den Fund geltend zu machen. Der lokale Staatsanwalt leitete eine Untersuchung ein, da noch nicht geklärt war, wer der Eigentümer des Schatzes sein sollte. Sollte sich niemand melden, besagte das Zivilrecht, dass verborgene Schätze auf fremdem Eigentum zwischen dem Fundfinder und dem Eigentümer geteilt wurden, sofern der Fund nicht mit kriminellen Aktivitäten in Verbindung stand.
Sowohl die Bauarbeiter als auch die Wohltätigkeitsorganisation standen nun mit einer Wartezeit von bis zu 1823 Tagen auf die Identifizierung eines Eigentümers. Sollte niemand vorstellig werden, blieb die Frage nach dem Schicksal des Goldes offen und die Verteilung des Reichtums hing von den gesetzlichen Bestimmungen ab.