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Politik

Britische Witwe drohte Verweisung aus Schweden nach Brexit-Antragsverzug

Rechtliche Unsicherheit und Kritik an der Umsetzung des Abzugsabkommens

Die 78-jährige britische Witwe Joyce Thomas erlebte nach dem Verlust ihres Einspruchs gegen eine Abschiebung aus Schweden eine tiefe Verunsicherung. Nach 21 Jahren Aufenthalt wurde sie mit der drohenden Entfernung aus dem Land konfrontiert, was sie in Schock versetzte. Thomas erklärte, sie fühle sich krank und befürchtete, ihr Leben sei gefährdet. Sie betonte, dass sie nichts falsch gemacht hatte und sich selbst versorgte, was die Situation für sie als unerträglich empfand.

Die Problematik wurde durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Luleå konkretisiert. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Migrationsbehörde, dass Thomas nicht in Anspruch auf Aufenthalt berechtigt war, da ihr Antrag erst nach dem Stichtag vom Dezember 2021 eingereicht worden war. Ihre Rechtsvertreter argumentierten, dass die Verweisung unverhältnismäßig sei, da sie lediglich wegen fehlender Informationen einen Termin verpasst hatte. Sie kritisierten zudem, dass die schwedischen Behörden versagt hatten, sie über die Notwendigkeit einer Antragstellung und die Frist zu informieren.

Thomas sah sich nun mit der Aussicht konfrontiert, eine Aufforderung der Migrationsbehörde zu erhalten, freiwillig innerhalb von vier Wochen zu abreisen. Dies bedeutete die Trennung von ihrem Sohn, ihren Enkelkindern und ihrem sozialen Umfeld, sowie den Verlust der Nähe zu ihrem verstorbenen Ehemann. Sollte sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, drohte ihr zusätzlich eine Abschiebung. Das Berufungsgericht informierte sie zudem über die Möglichkeit eines Wiedereintrittsverbots und einer Eintragung in eine Beobachtungsliste, welche die Einreise in ein Schengen-Land, einschließlich Schweden, untersagte.

Thomas betonte, dass keine Umstände vorlagen, die eine besondere Verwundbarkeit ihrer Lage rechtfertigten. Sie verwies auf ihr umfangreiches Unterstützungsnetzwerk in Schweden, das aus 23 Personen bestand, darunter Ärzte und Freunde. Sie empfand die Notwendigkeit, ihre Heimat verlassen zu müssen, als unbegreiflich, da sie sich selbst versorgt und finanzielle Mittel in Schweden investiert hatte.

Die Situation lenkte die Aufmerksamkeit auf die Herangehensweise Schwedens zum Abzugsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Die Migrationsbehörde erklärte, dass die Nichtkenntnis über die Notwendigkeit eines Antrags kein „angemessener Grund“ für die Gewährung von Aufenthaltstiteln sei. Dennoch bestand Thomas darauf, dass weder sie noch ihr Ehemann darüber informiert worden seien, dass ein Antrag vor Ende 2021 gestellt werden müsse. Kritiker der Umsetzung des Abkommens äußerten die Sorge, dass bei der Anwendung neuer Verträge unweigerlich Probleme entstehen würden. Sie forderten, dass das Vereinigte Königreich, die Europäische Union und Schweden aktiv Maßnahmen ergriffen sollten, um diese Herausforderungen zu bewältigen.

BrexitMigrationSchwedenEU-UK-Abkommen

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