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Politik

Britischer Mann mit Demenz musste aus Schweden deportiert werden

Schweden entschied gegen den Aufenthalt des Mannes, da die staatlichen Interessen an der Migration Vorrang hatten

Ein 74-jähriger britischer Mann, der seit fünfundzwanzig Jahren in Schweden lebte und umfassende Pflege für seine Demenz benötigte, erhielt zehn Tage Zeit, das Land zu verlassen. Diese Entscheidung folgte auf den Verlust eines migrationsrechtlichen Verfahrens nach dem Brexit. Das schwedische Gericht entschied im Juli, dass die Bemühungen der Regierung zur Reduzierung der Einwanderung die Bedürfnisse eines Mannes in Vollzeitpflege überstiegen.

Das Berufungsgericht für Migration stellte fest, dass das staatliche Interesse an regulierter Einwanderung das Interesse von Herrn Mason am Fortsetzen seines Aufenthalts in Schweden überwiegen musste. Die Familie des Mannes berichtete von tiefem Schmerz. Der Sohn des Herrn Mason wurde von der britischen Botschaft mitgeteilt, dass die Behörden ihm bis zum 20. August Zeit gaben. Der Sohn äußerte sich schockiert und empfand die Situation als unmenschlich. Er fragte sich, ob die Polizei ihn abführen würde oder die Tür zerschlagen würde.

Der Fall des Herrn Mason erinnerte an frühere Fälle. Eine andere britische Frau, die ebenfalls an Demenz litt, sah sich aufgrund von verspäteten Brexit-Unterlagen mit einer Abschiebung konfrontiert, bevor sie im Pflegeheim verstarb. Der Sohn betonte die extreme Verletzlichkeit seines Vaters. Er erklärte, dass sein Vater aufgrund fortschreitender vaskulärer Demenz und Parkinson-Symptome vollständig immobiler sei und umfassende Unterstützung benötigte. Er sei nicht in der Lage gewesen, eigenständig nach Großbritannien zu reisen und ein neues Leben zu beginnen.

Ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wurde im Dezember 2021 gestellt, doch die schwedische Migrationsbehörde lehnte diesen im November ab. Die Ablehnung erfolgte unter dem Vorwand, dass keine Dokumente vorgelegt worden seien, welche die Anforderungen für das Recht auf Aufenthalt nachwiesen. Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung wurde ebenfalls abgelehnt. Die Familie reichte anschließend Berufung beim Migrationsgerichtshof ein, das unter dem Asylgesetz (Kapitel 5, Abschnitt 6) die Möglichkeit der Aufenthaltserlaubnis unter „besonders belastenden Umständen“ vorsah.

Das Gericht entschied am 23. Juli, dass die Abschiebung standhalten könne. Es bewertete, dass die Demenzpflege in Großbritannien existierte und dass der Herr Mason eine Tochter im Vereinigten Königreich besaß. Dennoch hörte das Gericht private medizinische Beweise, die zeigten, dass die Tochter ihren Vater nicht pflegen konnte. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Abschiebung im Verhältnis zu Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verhältnismäßig sei.

Der Sohn äußerte seine Unzufriedenheit mit der Begründung. Er sah keine Logik darin, dass die Deportation eines verwundbaren Bürgers dem Staat oder irgendjemandem nütze. Er versuchte nun, eine weitere Anfechtung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu führen. Parallel dazu startete er eine Spendenaktion, um die geschätzten Kosten für die Rechtsstreitigkeiten zu decken. Eine Organisation für Bürgerinitiativen betonte die harte Linie der schwedischen Behörden. Sie argumentierte, dass der Ansatz der schwedischen Migrationsbehörde im Widerspruch zu den Bestimmungen der gesamten Europäischen Union stand und dass dadurch Leben zerstört wurden. Statistiken zeigten, dass bei den Anträgen auf Aufenthalt in Schweden ein erheblicher Anteil abgelehnt wurde, was deutlich über dem EU-Durchschnitt lag.

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