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Politik

Kanada stoppt Erweiterung des assistierten Sterbens für psychisch Kranke

Regierung suspendierte Pläne aufgrund fehlender gesellschaftlicher und medizinischer Einigkeit

Kanada suspendierte die Pläne zur Erweiterung des Gesetzes über assistiertes Sterben auf Personen, deren einzige Erkrankung eine psychische Störung war. Die Regierung erklärte, dass eine breite gesellschaftliche und medizinische Einigkeit über die Zulässigkeit dieser Erweiterung fehlte. Diese Entscheidung erfolgte nach Empfehlungen eines parlamentarischen Ausschusses, der die Ausweitung des Programms für diese spezifische Gruppe ablehnte.

Der Justizminister Sean Fraser teilte mit, dass dieser Ansatz zum jetzigen Zeitpunkt der korrekte sei, obwohl eine perfekte Übereinstimmung über die Angelegenheit nicht existierte. Befürworter der Ausweitung des Programms argumentierten, dass die Nichtbeachtung dieser Forderung die Verfassungsmäßigen Rechte und den Zugang zur Gesundheitsversorgung verletzte. Ein Bundesverfahren gegen die frühere Entscheidung der Regierung, den Zugang zu assistiertem Sterben für diese Gruppe zu verzögern, lief weiterhin vor den Gerichten.

Die unmittelbare Folge der Ankündigung war, dass Kanadier mit psychischen Erkrankungen als alleiniger Diagnose nicht mehr den Zugang zum assistierten Sterben bis März 2027 erhalten würden. Die Regierung kündigte stattdessen eine neue Gesetzesvorlage an, welche die Erweiterung dieser Regelung auf unbestimmte Zeit aussetzte. Diese neue Gesetzgebung erlaubte Patienten mit fortschreitenden, unheilbaren Krankheiten, zuzustimmen, assistiertes Sterben zu wählen, bevor ihr Gesundheitszustand so stark abfiel, dass sie dies nicht mehr könnten.

Die Debatte um die medizinische Eignung blieb intensiv. Kritiker äußerten Bedenken hinsichtlich der aktuellen medizinischen Kenntnis über die unheilbare Natur bestimmter psychischer Erkrankungen, was die Festlegung der Berechtigung erschwerte. Experten äußerten zudem die Sorge, dass das assistierte Sterben zu einem Mittel zur Linderung von Leiden wurde, anstatt eine letzte Option zu sein, insbesondere wenn bessere Zugänge zu bezahlbarem Wohnraum und Gesundheitsdiensten vorhanden waren.

Der parlamentarische Ausschuss hatte in seinem Bericht empfohlen, Personen mit einer psychischen Erkrankung als alleiniger medizinischer Zustand von assistiertem Sterben auszuschließen. Der Bericht betonte zudem den dringenden Bedarf an einer gerechteren und umfassenderen Versorgung für psychische Gesundheit. Die Schlussfolgerungen des Ausschusses wurden nach Anhörungen von Ärzten, Interessenvertretern und Experten aus Ländern, die assistiertes Sterben für Menschen mit psychischen Erkrankungen erlaubten, wie die Niederlande und Belgien, getroffen.

KanadaAssistiertes SterbenGesundheitspolitikMedizin

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