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Deutsches Gericht verurteilte irakisches Paar wegen Versklavung von Yaziditischen Mädchen

Zwei Angeklagte fielen wegen Völkermord und Kriegsverbrechen in Verbindung mit der IS-Gruppe.

Ein Gericht in Deutschland verurteilte ein irakisches Paar wegen der Versklavung von zwei Yaziditischen Mädchen in dem Irak. Das Münchner Oberlandesgericht stellte die Angeklagten ferner der Mitgliedschaft in der islamistischen Gruppe vom Staat (IS) fest. Der Mann, Twana H.S., wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord sowie schwerer sexueller Misshandlung von Kindern zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine Frau, Asia R.A., erhielt eine Jugendstrafe von neunundhalb Jahren. Das Paar wurde im Jahr 2024 in Bayern festgenommen.

Die Yaziditischen, eine kurdischsprachige Minderheit, erlebten eine Verfolgung durch die IS-Gruppe, nachdem diese ab 2014 große Gebiete in Syrien und im Irak erobert hatte. Während dieser Zeit wurden Tausende von Männern getötet und Frauen sowie Kinder versklavt und vergewaltigt, als IS-Kämpfer in das angestammte Gebiet der Yaziditischen im Norden des Irak eindrangen. Deutschland erkannte diese Handlungen als Völkermord an. Das Bundesstaatsanwaltschaft beschuldigte die beiden Angeklagten, Teil dieser systematischen Kampagne gewesen zu sein, deren Ziel es war, die Yaziditische Religion auszurotten.

Twana H.S. kam in den frühen 2000er Jahren als Asylsuchender nach Deutschland. Er arbeitete in München als Friseur und hatte ein Kind. Der Spiegel berichtete, dass ihm Asyl verweigert wurde, er erhielt jedoch die Erlaubnis zu bleiben, da er der Vater eines deutschen Kindes war. Nach der Radikalisierung in einer Moschee in München kehrte er 2015 nach Irak zurück. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass Twana H.S. und Asia R.A. nach islamischem Recht dort verheiratet waren und zwischen Oktober 2015 und Dezember 2017 Mitglieder der IS wurden.

Asia R.A. befand sich bei der Begehung der Verbrechen unter 21 Jahren. Die Ermittler berichteten, dass Twana H.S. im Herbst 2015 ein fünfjähriges Yaziditisches Mädchen auf einem Basar in Mosul auf Wunsch seiner Frau kaufte. Im frühen Oktober 2017 erwarb das Paar ein zwölfjähriges Yaziditisches Mädchen. Die Staatsanwaltschaft erklärte, Twana H.S. habe beide Kinder wiederholt vergewaltigt. Seine Frau habe eine der Mädchen geschminkt und den Raum für ihn vorbereitet. Das Paar wurde beschuldigt, die Mädchen zur Erledigung von Hausarbeit und Kinderbetreuung gezwungen und ihnen das Üben ihrer eigenen Religion verboten.

Die Kinder wurden geschlagen, manchmal mit festen Gegenständen. Bei einem Vorfall berichteten die Staatsanwaltschaft, dass Asia R.A. die Hand des jüngeren Mädchens mit heißem Wasser verbrannt hatte. Während des Verfahrens hörte das Gericht erschütternde Zeugenaussagen der ältesten Yaziditischen Tochter, welche Schläge, erzwungene Arbeit und wiederholte Vergewaltigungen schilderte. Die zweite Tochter fehlte jedoch weiterhin.

Das Paar stand in Deutschland vor Gericht aufgrund des Rechtsprinzips der universellen Gerichtsbarkeit. Dieses Prinzip erlaubt Strafverfolgungen für mutmaßliche Kriegsverbrechen, einschließlich Völkermord, die im Ausland begangen wurden. Während des Verfahrens entschuldigte sich Asia R.A. in ihrer abschließenden Aussage. Twana H.S. weigerte sich, vor Gericht zu sprechen.

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