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Wirtschaft

Temporäre Mitarbeiter bei DPD verpassten Leistungen

Interne Dokumente zeigten fehlende Krankengeld- und Rentenbeiträge

Temporäre Mitarbeiter bei einem der führenden Kurierunternehmen des Vereinigten Königreichs verpassten Leistungen wie Krankengeld und Rentenbeiträge. Interne Dokumente zeigten, dass gering bezahlte temporäre Arbeitskräfte bei DPD keine Anspruch auf diese Leistungen hatten. Die Zahlungen, welche in der „Satzrate“ enthalten waren, die große Marken an Personalvermittlungsfirmen zahlten, fehlten in den internen Tabellen, welche die Kosten für die Beschäftigung der zahlreichen vorübergehenden Mitarbeiter berechneten.

Dieses Fehlen deutete darauf hin, dass die Arbeitnehmer entweder ihre Ansprüche nicht erhielten, von der Inanspruchnahme von Krankentagen abgeraten wurden oder vor dem Fälligkeitszeitpunkt der Rentenbeiträge aus den Positionen entfernt wurden. Experten stellten fest, dass dies Fragen aufwarf, ob die Mitarbeiter das gesetzliche Krankengeld erhielten, da es keinen Sinn ergab, dass niemand krank wurde, oder ob sie vor Ablauf von zwölf Wochen Betriebszugehörigkeit abgesetzt wurden, um Rentenbeiträge zu vermeiden.

Die Nichtzahlung von Krankengeld oder Rentenbeiträgen bei Fälligkeit stellte einen Verstoß gegen das Arbeitsrecht durch die Personalvermittlungsagenturen dar und widersprach scheinbar den Richtlinien der Branchenverbände. Die Tarifrichtlinien der Interessensvertretung forderten, dass Arbeitgeber in ihren Lieferketten sicherstellten, dass die Zahlungen die gesetzlichen Beschäftigungskosten und Compliance-Verpflichtungen vollständig widerspiegelten. Sie mahnten, dass Arbeitgeber, die unrealistisch niedrige Sätze zahlten, wissentlich oder rücksichtslos gegen das Gesetz handelten, da solche Sätze nur durch Arbeitsausbeutung oder Steuerhinterziehung erreicht wurden.

DPD präsentierte sich als eine der führenden Paketgruppen Europas und wurde vollständig von La Poste in Frankreich gehalten. Das Unternehmen berichtete über die Kosten von über 3.000 temporären Mitarbeitern in den letzten zwei Geschäftsjahren, wobei die Dokumente die Stundenlöhne, Urlaubsgeld und die Beiträge zur Sozialversicherung des Arbeitgebers enthielten, jedoch weder das Krankengeld noch die Rentenbeiträge.

Die Branchenexperten hinterfragten, ob eine temporäre Personalvermittlungsagentur, welche technisch der Arbeitgeber der Mitarbeiter war, einen Gewinn aus den Satzraten von DPD erzielen konnte, wenn sie die Krankengeld- und Rentenansprüche ihrer Mitarbeiter bezahlte. Das Krankengeld wurde nun bei der ersten Abwesenheit gezahlt, während die Rentenbeiträge erst nach zwölf Wochen im Job fällig wurden. DPD antwortete, dass ihre vertraglichen Vereinbarungen es den Agenturen erlaubten, ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, und dass sie sich kontinuierlich um die Einhaltung höchster Standards kümmerten.

Die Entdeckung dieser Daten erfolgte zu einem Zeitpunkt, als die Personalvermittlungsbranche die Nutzung der Befugnisse der neuen Arbeitsagentur der Regierung untersuchte, welche am 7. April in Kraft trat. Diese neue Behörde vereinte viele bestehende Durchsetzungsmechanismen in einer einzigen Einheit, indem sie die Behörden für Gießereien und Arbeitsmissbrauch, die Inspektoren für Arbeitsagenturstandards, die Einheit zur Durchsetzung des Mindestlohns und das Büro für die Durchsetzung des Arbeitsmarktrechts zusammenführte.

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