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Fahnenklang weckte Eisbär: Person wurde in Svalbard mit Geldstrafe belegt

Verstoß gegen Schutzbestimmungen führte zu einer Geldstrafe von 50.000 Kronen

Eine Person wurde in der norwegischen Archipel Svalbard mit einer Geldstrafe belegt, nachdem sie einen Nebelhorn benutzt hatte, um einen schlafenden Eisbären aufzuwecken. Der Vorfall ereignete sich im Rahmen einer Fahrt auf einem Schiff in einem Fjord im Nordwesten der Inseln, etwa tausend Kilometer vom Nordpol entfernt. Die lokale Behörde bestätigte, dass die Person 50.000 Kronen (etwa 3.890 Pfund) für den Verstoß verhängte.

Die Maßnahme erfolgte aufgrund lokaler Vorschriften, welche die unnötige Störung, Anlockung oder Verfolgung eines Eisbären untersagten. Der Eisbär galt seit 1972 als geschützter Artenbestand in Svalbard. Die Behörde betonte, dass die Regeln darauf abzielten, die lokale Tierwelt zu schützen, welche auch Robben, Wale, Rentier und arktische Füchse umfassten.

Der Gouverneur der Region erklärte, dass die Besatzung des Schiffes einen Eisbären auf dem Land beobachtet hatte. Daraufhin nutzte eine Person an Bord das Nebelhorn, was den Tier aufweckte, der sich anschließend an einen anderen Ort bewegte. Die betreffende Person stimmte der Verhängung der Geldstrafe zu.

Es war nicht der erste Vorfall, bei dem Personen in der Region Svalbard mit Bußgeldern belegt wurden, die die Tierwelt störten. Im Jahr 2024 wurde ein Tourist mit 11.500 Kronen für eine zu nahe Annäherung an eine Walross bestraft. Diese Vorfälle unterstrichen die Notwendigkeit strenger Einhaltung der Umweltbestimmungen.

Das Svalbard Umweltgesetz regelte, dass sämtlicher Verkehr auf dem Archipel so erfolgen musste, dass er keine unnötige Beeinträchtigung der lokalen Tierwelt zur Folge hatte. Diese Regelung diente dem Schutz der einzigartigen arktischen Ökosysteme und stellte sicher, dass die Koexistenz zwischen Mensch und Wildtier gewahrt blieb.

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