Die Europäische Union verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 200 Millionen Euro gegen den chinesischen Online-Händler Temu. Die Sanktion erfolgte aufgrund des Vertriebs illegaler Produkte auf seiner Plattform, darunter gefährliche Babyspielzeuge und defekte Ladegeräte. Die Europäische Kommission erklärte, dass das Unternehmen versagt hatte, die systemischen Risiken dieser Produkte sowie die potenziellen Schäden für die Verbraucher sorgfältig zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten.
Die Untersuchung gegen Temu begann bereits im Oktober 2024 und zielte darauf ab, festzustellen, ob das Unternehmen seine Pflichten als ausgewiesene sehr große Online-Plattform gemäß den EU-Regelungen erfüllte. Eine unabhängige Testorganisation führte für die Ermittlungen eine Mystery-Shopping-Prüfung durch. Diese Prüfung ergab, dass ein hoher Anteil der über Temu gekauften Ladegeräte grundlegende elektrische Sicherheitsprüfungen nicht bestanden. Des Weiteren stellte die Prüfung fest, dass ein signifikanter Teil der Babyspielzeuge Sicherheitsrisiken darstellten, da sie Chemikalien über den gesetzlichen Grenzwerten enthielten oder kleine, abnehmbare Teile aufwiesen, die Erstickungsgefahr bargen.
Temu widersprach der Entscheidung der Kommission und erachtete die Verhängung der Geldstrafe als unverhältnismäßig. Das Unternehmen erwog nun verfügbare Optionen zur Behebung der festgestellten Mängel. Temu musste zudem einen Aktionsplan vorlegen, um die Fehler bis zum 28. August zu beheben. Die Kommission gewährte dem Unternehmen anschließend zwei Monate Zeit, um zu entscheiden, ob das Unternehmen ausreichend zur Einhaltung der Vorschriften beigetragen hatte.
Die Technologiereferentin der EU, Henna Virkkunen, erklärte gegenüber Journalisten, dass die Entscheidung eine „sehr starke Botschaft“ an Temu senden sollte. Ein Sprecher von Temu betonte in einer Erklärung, dass der Händler den Bedarf an klaren und konsistenten Regeln respektierte, diese jedoch nicht auf den aktuellen Zustand seiner Systeme anwandte. Das Unternehmen betonte, dass es die Entscheidung der Europäischen Kommission ablehnte und die Strafe als unverhältnismäßig ansah. Die Geldstrafe stellte die zweite Sanktion dar, die im Rahmen des Digital Services Acts der EU gegen das soziale Netzwerk von Elon Musk im Dezember des Vorjahres verhängt worden war.