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Technologie

EU verhängte Milliardenstrafe gegen Google wegen Wettbewerbsverstößen

Kommission sanktionierte Such- und App-Dienste wegen Verstoßes gegen den Digital Markets Act

Die Europäische Kommission verhängte gegen Google eine Gesamtstrafe von 890 Millionen Euro. Die Sanktion erfolgte wegen Verstößen gegen die Gesetze zum Online-Wettbewerb, insbesondere im Zusammenhang mit den Such- und App-Store-Diensten des Unternehmens. Die Kommission erklärte, dass Google den Digital Markets Act missachtet hatte, indem es seinen eigenen Dienstleistungen, wie beispielsweise Hotel- und Shopping-Angeboten, in den Suchergebnissen Vorrang einräumte. Des Weiteren verletzte Google den DMA, indem es App-Entwicklern verhinderte, Verbraucher auf günstigere Angebote auf externen Webseiten oder in alternativen App-Stores zu lenken.

Google wurde für den Verstoß bezüglich der Suchdienste mit 460 Millionen Euro und für die Verletzung der App-Store-Bestimmungen mit 430 Millionen Euro bestraft. Die Kommission forderte Google auf, Drittanbieter-Dienste, die in den Suchergebnissen erschienen, auf „faire und nichtdiskriminierende Weise“ zu behandeln. Zudem musste Google den App-Entwicklern gestattet werden, Angebote außerhalb seines eigenen App-Stores zu präsentieren.

Die Kommission stellte fest, dass Google bereits begonnen hatte, Änderungen an der Darstellung von Suchergebnissen vorzunehmen, welche seine eigenen Dienste wie Shopping und Flugreisen betrafen. Diese Anpassungen zeigten „erhebliche Fortschritte in der Einhaltung“ der Vorschriften. Ein hochrangiger Beamter der EU betonte, dass die Verbraucher direkte Begünstigte dieser Entscheidung seien. Er erklärte, dass die Suchergebnisse in Europa unterschiedlich sein würden und die Suchmaschinen entsprechend anpassen müssten.

Die Entscheidung zur Verhängung der Geldstrafe berührte auch die politische Sphäre. Die Sanktion riskierte die Reaktion von Donald Trump, nur Stunden vor dem Ablauf einer Reihe temporärer globaler Zölle gegen rund 60 Länder. Ein hochrangiger EU-Beamter erklärte, dass die Kommission keine Kenntnis von Trumps möglichen Reaktion hatte. Er betonte, dass die EU das souveräne Recht besaß, Technologieunternehmen in ihrer eigenen Gerichtsbarkeit zu regulieren, und dass der Zeitpunkt der Verhängung der Strafe keinerlei Zusammenhang mit den Zöllen besaß.

Google behielt sich das Recht vor, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen und einstweilige Maßnahmen, einschließlich der Bitte um Suspendierung der Maßnahme, zu beantragen.

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