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Technologie

EU wirft Meta vor, durch „süchtig machendes Design“ die psychische Gesundheit junger Nutzer gefährdet zu haben

Kommission wirft Verstöße gegen den Digital Services Act vor und fordert Designänderungen

Die Europäische Kommission beschuldigte Meta, das Unternehmen hinter Facebook und Instagram, die Risiken seines „süchtig machenden Designs“ für die physische und psychische Gesundheit der Nutzer nicht ausreichend angegangen zu haben. In einer offiziellen Anschuldigung, die am Freitag veröffentlicht wurde, argumentierte die Kommission, dass Funktionen wie automatische Videowiedergabe und endloses Scrollen das Gehirn in einen Autopilot-Modus versetzten und somit ungesunde Gewohnheiten sowie zwanghaften Gebrauch förderten.

In einer wesentlichen Feststellung betonte die Kommission, dass Meta verfügbare Informationen über die Zeit, die Kinder nachts auf Instagram und Facebook verbrachten, sowie über die Möglichkeit, dass Funktionen wie kurze Videos und Geschichten zu „exzessivem oder sogar zwanghaftem Gebrauch“ ihrer Dienste führten, ignoriert hatte. Die Kommission erklärte, dass das süchtig machende Design von Facebook und Instagram einen Verstoß gegen den Digital Services Act der Europäischen Union darstellte, welcher darauf abzielte, Nutzer vor einer Vielzahl von Internetschäden zu schützen, darunter Betrugsversuche, Desinformation und illegale Inhalte.

Die Untersuchung umfasste auch die Analyse von „Rabbit-Hole“-Effekten, bei denen Algorithmen jungen Menschen negativen Inhalten, beispielsweise unrealistischen Körperbildern, zuführten. Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass Meta EU-Recht und seine eigenen Nutzungsbedingungen verletzt hatte, indem es versäumt hatte, Kinder unter dreizehn Jahren den Zugang zu Facebook und Instagram zu verwehren.

Die Behörden forderten Meta auf, das Design von Instagram und Facebook grundlegend zu ändern. Dazu gehörten die Abschaffung von automatischer Wiedergabe und endlosem Scrollen als Standardeinstellungen sowie die Implementierung von Bildschirmpausen und die Anpassung des Algorithmus, sodass den Nutzern weniger personalisierte Inhalte angeboten wurden. Meta behielt sich das Recht vor, eine Verteidigung zu erheben und die Untersuchungsunterlagen der Kommission zu prüfen.

Sollte die Feststellung bestätigt werden, drohte Meta mit einer Geldstrafe von bis zu sechs Prozent des gesamten Jahresumsatzes. Diese Anschuldigungen erfolgten kurz vor der Veröffentlichung eines lang erwarteten Berichts eines Expertenpanels, das von der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen einberufen wurde, um Empfehlungen zu sozialen Medienverboten für Kinder zu präsentieren. Die Kommission betonte, dass der Digital Services Act einen klaren Rahmen biete, um Plattformen für das süchtig machende Design und dessen Auswirkungen zur Rechenschaft zu ziehen, und versprach die konsequente Durchsetzung der Gesetzgebung in Europa.

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