FaktenBlitz
RSS
Zurück zur Übersicht
Umwelt

EU verlangsamte Kürzungen bei Unternehmens-Emissionen

Reformen des Emissionshandelssystems sollen Unternehmen mehr Zeit zur Dekarbonisierung gewähren

Die Europäische Union präsentierte Vorschläge, die die Kürzungen bei den Treibhausgasemissionen von Unternehmen verlangsamten. Diese Reformen zielten darauf ab, den Regeln des Emissionshandelssystems (EHS) mehr Spielraum zu geben, um den Unternehmen mehr Zeit zur Reduzierung ihrer Kohlenstoffausstöße zu gewähren, als zuvor geplant. Die Änderungen erlaubten einigen Industrien, Emissionszertifikate bis zum Jahr 2038 zu erwerben, anstatt wie vorgesehen bis 2034. Dies war Teil einer umfassenden Überarbeitung der Klimapolitik der Union.

Die Europäische Kommission erklärte, dass die Anpassungen sicherstellten, dass das EHS mit dem Ziel der Reduzierung der Kohlenstoffemissionen um 90 Prozent bis 2040 im Vergleich zu den Werten von 1990 übereinstimmte. Das EHS, das seit 2005 existierte, diente als zentrales Instrument zur Eindämmung von Treibhausgasen. Es verlangte von Industrie und Kraftwerken, für jede ausgestoßene Tonne Kohlendioxid eine Erlaubnis zu erwerben, was einen finanziellen Anreiz zur Investition in sauberere Technologien schuf.

Kritik gegen das System bestand jedoch unter vielen Mitgliedstaaten, insbesondere Italien verurteilte das Land das Handelssystem als faktische Steuer, die die Energiepreise künstlich hoch hielt. Das EHS erlaubte Unternehmen, zusätzliche Genehmigungen zu erwerben oder diese zu handeln. Einige Betriebe erhielten Genehmigungen kostenlos, um mit ausländischen Firmen konkurrieren zu können, die keine Kosten für Kohlenstoff zahlten. Das System begrenzte zudem die Anzahl der jährlich freigegebenen Genehmigungen, um eine Verringerung der Emissionen zu gewährleisten.

Als Teil der vorgeschlagenen Änderungen schlug die Kommission vor, die Rate, mit der die jährliche Begrenzung der Genehmigungen gesenkt wurde, zu verlangsamen. Die Reduktion erfolgte beispielsweise von 3,7 Prozent ab 2031 auf 1,7 Prozent ab 2036, anstatt der bisherigen Rate von 4,3 Prozent. Zudem schlug die Union vor, die kostenlosen Genehmigungen bis 2038 fortzusetzen, anstatt sie im Jahr 2034 zu beenden, als sie durch eine CO2-Grenzausgleichssteuer für Importe in bestimmten Sektoren ersetzt werden sollten.

Die Kommission bot Unternehmen, die in die Dekarbonisierung investierten, 80 Prozent der kostenlosen Genehmigungen im Voraus an. Die verbleibenden 20 Prozent erhielten die Unternehmen erst nach Durchführung dieser Investitionen. Die Vorschläge erforderten jedoch noch die Genehmigung durch die EU-Mitgliedstaaten und Gesetzgeber, ein Prozess, der ein Jahr in Anspruch nehmen konnte. Während der polnische Klimaminister Paulina Hennig-Kloska die weichere Haltung als Erfolg für Polen bezeichnete, äußerten grüne Politiker große Besorgnis. Ein deutscher Abgeordneter des Europäischen Parlaments äußerte die Befürchtung, dass die Pläne zu „gigantischer Klimaverunrung“ führen würden und die nächste Generation eine schlechtere Lebensqualität erfahren würde.

EUKlimapolitikEmissionshandelETS

Teilen

𝕏 Twitter WhatsApp