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Politik

EU kritisiert für Verzögerung beim Verbot des Handels mit Siedlungen

Rechtliche Verpflichtungen und politische Blockaden im Fokus

Die Europäische Union wurde beschuldigt, bei der Debatte über ein Verbot des Handels mit illegalen israelischen Siedlungen zögerlich zu handeln. Vor dem Hintergrund einer anhaltenden humanitären Krise in Gaza und der laufenden Untersuchung des UN-Sicherheitsrates, die Israel für Völkermord verurteilte, fand am Montag ein Treffen der Außenminister in Brüssel statt, um ein mögliches Verbot von Importen aus den Siedlungen zu erörtern. Die Verhandlungen stießen jedoch auf anhaltende politische Spaltungen hinsichtlich der Reaktion auf den Premierminister Benjamin Netanjahu und seine Regierung, weshalb keine konkreten Entscheidungen über den Handel getroffen wurden.

Die Europäische Kommission präsentierte in einem Dokument, das der Zeitung vorlag, drei Optionen für ein solches Verbot: entweder ein vollständiges oder teilweises Verbot der Importe, hohe Zölle, die den Handel wirtschaftlich unrentabel machten, oder ein Importlizenzsystem. Das Dokument betonte, dass diese Optionen „einen substanziellen Einfluss auf die Beziehungen zwischen der EU und Israel hätten“, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Wahl in Israel. Die Kommission zeigte sich somit bewusst, dass die israelische Parlamentswahl im Herbst eine Rolle spielte.

Mehr als zehn Mitgliedstaaten, darunter Belgien, die Niederlande und Spanien, erklärten, dass die EU eine Verpflichtung zur Beendigung des Handels mit besetzten Gebieten habe. Diese Forderung stützte sich auf ein Urteil des Internationalen Gerichtshofs (IGH) aus dem Jahr 2024, welches Israel aufforderte, seine Besatzung der palästinensischen Gebiete „so schnell wie möglich“ zu beenden. Das Urteil stellte zudem fest, dass Staaten Schritte unternehmen mussten, um Handels- oder Investitionsbeziehungen zu verhindern, die die illegale Situation durch Israel in den besetzten palästinensischen Territorien aufrechterhielten.

Über hundert Rechtsexperten hatten die Europäische Kommission in diesem Monat Briefe an die obersten Beamten für Handel und Außenpolitik geschrieben und die „internationale rechtliche Verpflichtung“ der EU bekräftigt. Ein ehemaliger hochrangiger Handelsbeamter der Kommission erklärte, dass nur ein Verbot des Handels mit den illegalen Siedlungen die Einhaltung der IGH-Meinung gewährleistete. Andernfalls seien andere Optionen angesichts der israelischen Politik zur Kompensation der Siedlerproduzenten durch Zölle unwirksam gewesen.

Eine Untersuchung der Nichtregierungsorganisation Global Echo ergab, dass israelische Exporteure von illegalen Steuererleichterungen für Produkte profitierten, die in den Siedlungen angebaut wurden. Bei mindestens einem Sechstel der gelisteten Sendungen enthielten landwirtschaftliche Produkte, die aus Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet und im غزonschen Hochland stammten, wobei mindestens 42 Prozent dieser Produkte fälschlicherweise als israelisch angebaut gekennzeichnet wurden. Die EU zeigte sich jedoch nicht bereit, zeitnah zu handeln, da die Frage, ob ein Verbot durch eine qualifizierte Mehrheit oder eine einstimmige Entscheidung erfolgen müsse, noch offen blieb.

Ein Jurist bemerkte, dass jede Verzögerung nicht nur die Einhaltung der Vorschriften verschob, sondern auch die eigene rechtliche Haftung der EU für die Aufrechterhaltung des Handels mit einer unrechtmäßigen Besatzung vertiefte. Es zeigte sich, dass die politische Blockade die Umsetzung der internationalen Rechtsverpflichtungen erschwerte.

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