Das oberste Gericht Frankreichs erklärte ein Verbot sozialer Medien für Personen unter fünfzehn Jahren für nichtig. Das Urteil stammte vom Verfassungsrat und begründete sich damit in der Verletzung der Meinungsfreiheit. Die Gesetzgebung, die von französischen Gesetzgebern im Juli verabschiedet worden war, stellte damit das erste europäische Land dar, das junge Menschen von diesen Plattformen ausschloss, nachdem Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die psychische Gesundheit von Kindern geäußert worden waren.
Das Urteil des Verfassungsrates hob das Verbot auf, welches Präsident Macron schrittweise ab September einführen wollte. Als Reaktion auf die Nachricht bat der Präsident unverzüglich Premierminister Sébastien Lecornu, einen neuen Entwurf vorzubereiten, der alle Punkte des Rates berücksichtigte. Die Gesetzgebung hatte ursprünglich vorgesehen, dass alle unter fünfzehnjährige Konten nicht eröffnen durften und bei allen neuen Konten eine Altersverifizierung erforderlich war. Zudem sollte diese Regelung ab Januar auf alle bestehenden Konten ausgeweitet werden.
Der Verfassungsrat stellte fest, dass Artikel eins der Gesetzgebung eine Einschränkung darstellte, die weder angemessen, noch notwendig, noch verhältnismäßig zur Freiheit der Meinungsäußerung und Kommunikation der Minderjährigen war. Des Weiteren bemängelte der Rat die Anforderung, einen Nachweis des Alters für den Zugang zu Online-Diensten zu erbringen, und stellte fest, dass die notwendigen rechtlichen Schutzmaßnahmen nicht etabliert worden seien.
Kritiker äußerten sich wiederholt gegen die Tragfähigkeit des Gesetzes und äußerten Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes, der Wirksamkeit der Altersverifizierungsinstrumente sowie der Risiken, dass junge Menschen diese Mechanismen umgingen. Die Debatte um die Einschränkung des Zugangs zu sozialen Netzwerken intensivierte sich in Europa in den letzten Monaten.
Als Vergleich bemerkte man, dass Australien bereits im Dezember ein Verbot für Personen unter sechzehn Jahren eingeführt hatte, obwohl viele Bürger dort weiterhin die Plattformen nutzten. Die Diskussion um die Regulierung junger Nutzer ist in Europa zunehmend präsent. Die Europäische Kommission hatte bereits im Mai eine „Verzögerung“ für Kinder in der Union vorgeschlagen und signalisiert, dass neue Gesetzgebungsentwürfe in den kommenden Monaten vorgelegt werden sollten.