Der oberste Gerichtshof Frankreichs blockierte das Verbot des Zugangs zu sozialen Medien für Personen unter fünfzehn Jahren. Das Urteil stellte fest, dass die vorgeschlagene Gesetzgebung die Meinungsfreiheit und die Privatsphäre verletzt hatte. Diese Entscheidung stellte einen Rückschlag für Präsident Emmanuel Macron dar, da die internationale Diskussion über Altersbeschränkungen für den Umgang mit sozialen Netzwerken an Fahrt gewann.
Ein Gesetz, das im Juli vom Parlament angenommen worden war, hätte die Nutzung sozialer Medien für Minderjährige ab September untersagt. Darüber hinaus verlangte das Gesetz von den Technologieplattformen, bestehende Konten innerhalb von vier Monaten zu schließen und Altersverifizierungsinstrumente zu verwenden, welche vom französischen Datenschutzbeauftragten genehmigt worden waren.
Die Verfassungskonferenz fand jedoch heraus, dass das Gesetz zwar die Nutzer zur Vorlage eines Altersnachweises verpflichtete, es jedoch keine klaren „Bedingungen und Grenzen“ für diesen Prozess festlegte. Zudem stellte die Konferenz fest, dass die Einschränkungen die Freiheit der Meinungsäußerung und die Privatsphäre verletzten.
Die Konferenz erklärte, dass die strittigen Bestimmungen einerseits unverhältnismäßig in die Freiheit der Äußerung und Kommunikation eingriffen und andererseits die notwendigen rechtlichen Schutzmechanismen zur Wahrung des Rechts auf Achtung des Privatlebens fehlten.
Mehrere Staaten folgten dem Beispiel Australiens, welches im Dezember des Vorjahres das Verbot für Personen unter sechzehn Jahren auf führenden Plattformen erließ. Indonesien und Malaysia hatten bereits Beschränkungen für untersechzehnjährige auf bestimmte Plattformen eingeführt, während das Vereinigte Königreich plant, für dieselbe Altersgruppe im kommenden Jahr führende Anwendungen zu blockieren.
Die Europäische Union äußerte ebenfalls die Absicht, stärkere Schutzmaßnahmen für Kinder vor schädlichen Funktionen in sozialen Medien zu suchen, gestützt auf das bereits bestehende Gesetz über digitale Dienste. Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, erklärte vor kurzem, dass „wir altersgerechte Beschränkungen für Plattformen benötigen“. Sie sprach jedoch nicht von einem spezifischen Alter, sondern deutete die Möglichkeit „gestufter und allmählicher Zugänge für verschiedene Altersgruppen“ an.
Soziale Medienunternehmen widersetzten sich grundsätzlich einem pauschalen Verbot. Sie argumentierten, dass sie bereits Maßnahmen zum Schutz jüngerer Nutzer besaßen, darunter ein Mindestalter von dreizehn Jahren, und erklärten, dass sie staatlichen Beschränkungen nachkommen würden. Macron bat den französischen Premierminister Sébastien Lecornu daher, die Gesetzgebung so zu überarbeiten, dass die Bedenken der Verfassungskonferenz berücksichtigt wurden.
Das Élysée versicherte, dass Macron entschlossen blieb, die Reform vor dem Frühjahr 2027 umzusetzen, dem Zeitpunkt seiner Präsidentschaftswahl, da er für eine dritte Amtszeit infrage gestellt war.