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Gericht entscheidet: Prince Harry und sechs Kläger verlor den Rechtsstreit gegen Daily Mail

Hohes Gericht wies Vorwürfe der unrechtmäßigen Informationsbeschaffung zurück; Verleger forderten Kostenrückerstattung

Das Oberlandesgericht entschied den Rechtsstreit zwischen Prince Harry und dem Verlag der Daily Mail. Das Gericht wies sämtliche neunundsiebzig Anschuldigungen der Kläger zurück, die sich auf die unrechtmäßige Informationsbeschaffung bezogen. Richter Nicklin akzeptierte die Beweislage der Journalisten hinsichtlich der Herkunft ihrer Berichte. Die Entscheidung stellte eine klare Grenze dar: Kläger konnten nicht auf bloße Vermutung oder Verdacht zurückgreifen, um unrechtmäßige Beschaffung nachzuweisen.

Die Verlegerfirma Associated Newspapers Limited (ANL) feierte das Urteil als überwältigenden Sieg für die Daily Mail und ihre Redakteure. Sie erklärten, dass die Berichte der Journalisten legitim gesammelt worden seien. ANL kündigte an, die entstandenen Kosten zurückzufordern, welche für die Verteidigung gegen den als grob unrechtmäßig erachteten Rechtsstreit angefallen seien. Die Verleger betonten, dass die Anschuldigungen, wie das Einpflanzen von Geräten oder das unbefugte Abrufen von Bankkonten, keine glaubwürdigen Beweise lieferten.

Das Gericht erklärte, dass die Kläger versäumt hatten, nachzuweisen, dass die Informationen unrechtmäßig erlangt worden seien. Es wurde abgelehnt, dass die bloße Tatsache, dass Informationen privat seien, oder die Unmöglichkeit, die Herkunft positiv zu erklären, eine unrechtmäßige Beschaffung implizierte. Das Gericht stellte fest, dass ein legitimer und realistischer Weg zur Beschaffung der Informationen existiert haben musste.

Die Klage, die Prince Harry, Elton John und weitere Personen gegen die Daily Mail einbrachten, endete somit in der Niederlage. Die Verleger argumentierten, dass die Berichte auf ordnungsgemäßer journalistischer Arbeit beruhten und dass die Anschuldigungen als „lurid“ und „preposterous“ galten. Der Richter betonte, dass die Kläger nicht durch allgemeine Schlussfolgerungen eine unrechtmäßige Beschaffung ableiten konnten.

Die Entscheidung signalisierte voraussichtlich ein Ende neuer Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Telefon-Hacking-Skandal. Die Verleger versicherten, dass sie die offenen Angelegenheiten, insbesondere die Kosten für die Verteidigung, klären würden. Die Angelegenheit zeigte, dass bei zivilrechtlichen Klagen ein hoher Beweisstandard erforderlich war, um Anschuldigungen der unrechtmäßigen Informationsbeschaffung zu belegen.

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