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Umwelt

Gericht entscheidet: TotalEnergies muss Klimarisiken offenlegen

Pariser Gerichtshof erkennt Klimarisiken als Teil der Sorgfaltspflicht von Unternehmen an

Ein Gericht in Paris entschied, dass das französische Ölunternehmen TotalEnergies die Klimarisiken, die durch Emissionen seiner Öl- und Gasprodukte entstanden, offenlegen musste. Das Urteil erfolgte in einem hochbrisanten Verfahren, das von Nichtregierungsorganisationen und der Stadt Paris geführt wurde. Die Entscheidung stellte einen teilweisen Sieg für Klimaschutzorganisationen dar, welche das Gesetz zur Unternehmenssorgfaltspflicht Frankreichs von 2017 auf die Klimakrise anwandten.

Die Gerichte entschieden jedoch nicht, spezifische Maßnahmen zu veranlassen, wie beispielsweise die Begrenzung der Ausbeutung im Ausland oder die Festlegung verbindlicher Emissionsreduktionsziele. Das Verfahren markierte die jüngste Welle von Klima-Litigationen, die sich gegen große Emittenten richteten. Die Ankläger und TotalEnergies debattierten darüber, ob Umweltrisiken in den Rahmen des Gesetzes zur Unternehmenssorgfaltspflicht fielen.

Das Gericht stellte fest, dass klimabezogene Risiken und Auswirkungen, auf die das Unternehmen durch seine Tätigkeiten beitragen konnte, in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Sorgfaltspflicht für Muttergesellschaften und Tochtergesellschaften fielen. Die Stadt Paris feierte dieses Urteil als einen Meilenstein in der Geschichte des französischen Klimarechts.

Die stellvertretende Bürgermeisterin Alice Timsit betonte, dass ein Richter zum ersten Mal anerkannte, dass Klimarisiken tatsächlich unter die Sorgfaltspflicht großer Unternehmen fielen und dass keine multinationale Firma aus fossilen Brennstoffen diese Verantwortung entgehen konnte. Die Stadt Paris beteiligte sich an der Klage, da sie die Auswirkungen des Klimawandels in der dicht besiedelten Metropole unmittelbar erlebte.

Die Klägerin beschuldigten TotalEnergies, indirekte Emissionen von Endnutzern nicht zu berücksichtigen, welche 2024 auf 342 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten geschätzt wurden. TotalEnergies argumentierte, das Gesetz gäbe nur auf die eigenen Betriebsabläufe und jene ihrer Auftragnehmer Anwendung, nicht jedoch auf die Aktivitäten der Kunden.

Das Gericht befand den Sorgfaltspflichtplan des Unternehmens als „unvollständig“ und gewährte TotalEnergies sechs Monate Zeit, diesen Plan zu ändern und solche Emissionen von Endnutzern, bekannt als Scope 3, aufzunehmen. Das Gericht erklärte, dass Treibhausgasemissionen aus Scope 3 unter die Emissionen fielen, die aus den Aktivitäten der Gruppe resultierten, insbesondere wegen des inhärenten Zusammenhangs zwischen Öl- und Gasproduktion und der Verbrennung der Produkte durch Nutzer.

TotalEnergies bezeichnete die Forderungen der Kläger als „Demonisierung“. Die Anwälte argumentierten, dass der Klimawandel fortbestehen würde, selbst wenn das Unternehmen, das weniger als zwei Prozent der globalen Produktion ausmachte, seine Operationen einstellen würde. Das Gericht lehnte es jedoch ab, spezifische Maßnahmen zu verlangen, da das Gesetz dem Richter nicht erlaubte, „die Stelle des Unternehmens einzunehmen“, um die Umsetzung konkreter Handlungen zu fordern.

Der öffentliche Staatsanwalt von Paris intervenierte in das Zivilverfahren und unterstützte die Position von TotalEnergies. Er warnte davor, dass die Verhängung einer übermäßig weiten Schutzpflicht für Unternehmen nicht umsetzbar sei. Dieses Urteil stellte somit eine wichtige Grundlage dar, indem es die volle Klimawirkung eines Unternehmens in seine gesetzliche Sorgfaltspflicht einbezog.

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