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Wirtschaft

Gig-Arbeit in der Gastronomie: App-Plattformen stellen Entgeltansprüche in Frage

Kritik an der Klassifizierung als unabhängiger Auftragnehmer und den fehlenden Sozialleistungen

Eine App zur Rekrutierung von Arbeitskräften in der Gastronomie, genannt Supp, stieß auf Kritik. Die Plattform klassifizierte die Nutzer als unabhängige Auftragnehmer, was die Sorge hervorrief, dass diese Arbeitskräfte wichtige Ansprüche wie Altersvorsorge und Mindestlöhne verließen. Die Plattform beschrieb sich als Marktplatz für Arbeitsplätze, wo Gastronomiebetriebe Arbeitszeiten und -raten anboten und die Arbeitskräfte ad-hoc beschäftigen konnten.

Supp expandierte über Australien und die Vereinigten Staaten und beanspruchte, von zahlreichen Betrieben und Hunderttausenden von Arbeitskräften genutzt worden zu sein. Die Unternehmen zahlten die Arbeitskräfte über die App, wobei Supp eine Servicegebühr von zwölf Prozent hinzufügte. Die Plattform forderte jedoch von den Arbeitskräften die Erstellung einer eigenen Steueridentifikationsnummer und bezeichnete sie als Einzelauftragnehmer, nicht als reguläre Angestellte.

Ein Arbeiter äußerte Bedenken, dass er für seine Einsätze, darunter Barkeeper- und Servicearbeiten, keine Altersvorsorge erhielt. Er erklärte, er habe für fünfzehn verschiedene Unternehmen über die App als Einzelauftragnehmer tätig gewesen und keine Altersvorsorge für diese Einsätze erhalten. Er betonte, dass es keinen Mechanismus innerhalb der App gab, um diese Informationen zu sammeln oder zu übermitteln.

Die Plattform lehnte jegliche Anschuldigungen der Falschdarstellung der Arbeitsbeziehung ab. Dennoch argumentierten Experten, dass die Bezeichnung der Arbeitsbeziehung nicht entscheidend sei. Sie betonten, dass die tatsächlichen Umstände, wie die Kontrolle und Anweisungen durch den Arbeitgeber, ausschlaggebend seien. Eine falsche Darstellung der Arbeitsbeziehung als unabhängige Auftragsbeziehung, bekannt als „Scheingeschäft“, stellte nach dem Arbeitsrecht eine Straftat dar und konnte hohe Strafen nach sich ziehen.

Ein Jurist bemerkte, dass die Art und Weise, wie die Plattform die Arbeitsbeziehung beschrieb, „speziell war“. Er stellte klar, dass die Bezeichnung der Plattform nicht die Realität der Beschäftigung widerspiegelte. Wenn Arbeitskräfte den Zeitplan des Unternehmens einhielten, dessen Werkzeuge nutzten und sich an dessen Regeln hielten, müsse das Unternehmen diese Arbeitskräfte als auf Zeit beschäftigt haben. Die wachsende Flexibilisierung der Gastronomiearbeit brachte die Sorge hervor, dass Arbeitskräfte durch diese Modelle wichtige Schutzrechte verließen und die Verantwortung für die sozialen Sicherungssysteme auf sich nahmen.

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