General Motors (GM) hat einen Vergleich in Höhe von 12,75 Millionen Dollar geschlossen, um Ansprüche zu beilegen, die sich auf die unrechtmäßige Weitergabe von Standort- und Fahrdaten von Hunderttausenden von Kaliforniern bezogen. Die Klage betraf die Praxis des Automobilherstellers, diese sensiblen Informationen an Datenbroker weiterzugeben, ohne dass die betroffenen Kunden Kenntnis oder Zustimmung hatten. Die Staatsanwältin Kaliforniens erklärte, dass diese Informationen präzise Standortdaten enthielten, welche die täglichen Bewegungen und Gewohnheiten der Bürger identifizieren konnten.
Der Vergleich ist an die Genehmigung des Gerichts gebunden und dient der Beilegung zivilrechtlicher Sanktionen. Darüber hinaus ergreift der Staat Maßnahmen, die den GM die Nutzung von Verbraucherfahrdaten einschränken. Es wurde ein zeitlich befristetes Verbot für den Verkauf solcher Daten an Datenbroker für fünf Jahre verhängt. Diese Regulierung zielt darauf ab, die Kontrolle der Bürger über ihre persönlichen Informationen zu stärken und die Verbreitung sensibler Daten zu begrenzen.
Die gesammelten Informationen über die genaue Position eines Fahrzeugs erlauben die Erstellung sehr sensibler Profile über das Leben der Betroffenen. Diese Daten könnten Rückschlüsse auf Wohnorte, Arbeitsstätten oder besuchte Institutionen zulassen. Die Weitergabe dieser Daten in die Datenbroker-Industrie erschwert es den Verbrauchern erheblich, die Verbreitung ihrer Informationen zu kontrollieren. Experten betonen, dass Automobilunternehmen eine Verantwortung tragen, die genutzten Daten und die Rechte der Nutzer transparent zu machen.
In früheren Untersuchungen stellte sich heraus, dass GM von 2020 bis 2024 die Namen, Kontaktdaten sowie Fahrverhaltensdaten von Hunderttausenden von Kaliforniern an Unternehmen wie Verisk Analytics und LexisNexis Risk Solutions übergab. Diese Daten wurden über die OnStar-Technologie, ein Abonnementdienst für die Fahrzeugsicherheit, erfasst. GM erzielte durch diese Verkäufe geschätzte 20 Millionen Dollar. Die Behörden stellten fest, dass GM Verbraucher irreführend über seine Datenschutzrichtlinien informiert hatte, obwohl es die Daten dennoch an Dritte weitergab.
Die Aufsichtsbehörden betonten, dass die Automobilindustrie die Pflicht hat, die Nutzer über die gesammelten Daten und die Möglichkeiten zum Widerspruch umfassend zu informieren. Es besteht die Notwendigkeit, Vertrauen in die Datensicherheit zu schaffen, da moderne Fahrzeuge zunehmend zu Sammelgeräten für Informationen werden. Die zukünftige Regulierung muss sicherstellen, dass die Rechte der Verbraucher bei der Nutzung ihrer Bewegungsdaten geschützt bleiben.