Arbeitskräfte bei Guzman y Gomez klagten gegen die mexikanisch angehauchte australische Schnellrestaurantkette wegen Entlassungen in ihren US-Filialen. Die Klage richtete sich gegen das Unternehmen wegen der Behauptung, dass das Personal ohne angemessene Vergütung oder Fristsetzung entlassen worden war.
Die rechtliche Forderung, die vor einem US-Bundesgerichtsverfahren in Illinois eingereicht wurde, resultierte aus der Entscheidung von Guzman y Gomez, ihre Filialen in Chicago sofort zu schließen. Diese Entscheidung erfolgte nach dem Verzicht auf die ambitionierten Expansionspläne in den Vereinigten Staaten.
Die Mitarbeiter hörten von den bevorstehenden Schließungen am 21. Mai über eine interne Nachricht auf der Kommunikationsplattform des Unternehmens. Diese Nachricht besagte, dass das Unternehmen beschlossen hatte, den US-Markt zu verlassen und alle Restaurants ab diesem Tag zu schließen.
Die Kläger argumentierten, dass Guzman y Gomez nach Bundes- und Landesgesetzen eine schriftliche Frist von sechzig Tagen vor einer Massenentlassung einhalten musste. Sie forderten Vergütung und Leistungen für bis zu sechzig Tage für jeden betroffenen Arbeitnehmer, was schätzungsweise über fünfhundert Personen betraf. Zudem verlangten sie ein Gerichtsverfahren vor einer Jury.
Das Unternehmen wurde auf Stellungnahme zur Klage aufgefordert. Guzman y Gomez verzeichnete in seinem Heimatland signifikantes Wachstum und verfügte über eines der am schnellsten wachsenden Schnellrestaurantnetzwerke. Dennoch endeten die Pläne für den US-Markt, der reich an mexikanischer Küche und etablierten Wettbewerbern wie Chipotle war, offiziell letzte Woche aufgrund von Verlusten.
Analysten beschrieben den US-Markt als ein „Friedhof“ für australische Schnellrestaurantketten nach gescheiterten Expansionsversuchen von Crust Pizza und Oporto. Letzte Woche listete Guzman y Gomez acht Filialen in seinem US-Netzwerk, alle lagen in der Region Chicago. Die Webseite des Unternehmens meldete nun an: „Alle Guzman y Gomez USA Restaurants wurden dauerhaft geschlossen.“
Die Klage benannte die US-Einheit von Guzman y Gomez als Beklagten, argumentierte jedoch, dass die US-Betriebe und Guzman y Gomez Australien ein „einheitliches Unternehmen“ und Arbeitgeber bildeten, wodurch die Haftung erweitert wurde. Zwei benannte Kläger, beide ehemalige Barkeeper, die als Teamleiter befördert wurden, erhielten weder die erforderliche Frist noch die Kompensation, wie die Klage behauptete.