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Welt

Hassrede in Neuseeland und Prozessmängel in Kinderschutzsache

BHP kann Urteil zur Dammkatastrophe in Brasilien nicht anfechten

In Neuseeland wurde ein Mann wegen angeblicher Hassrede im Zusammenhang mit einer Demonstration von Neonazisten vor dem Parlamentsgebäude angeklagt. Die Polizei führte eine Untersuchung durch, nachdem eine Gruppe von etwa sechzig Personen ein Banner mit der Aufforderung zur Abschaffung der jüdischen Lobby trug. Nach Prüfung der rechtlichen Lage entschied die Polizei, dass das Banner die Schwelle für eine Hassrede nicht überschritt. Der Angeklagte wurde wegen öffentlicher Verhetzung auf Grundlage von Rasse und der Verursachung von Angst festgenommen und erhielt eine einstweilige Freilassung zur Verhandlung.

Parallel dazu gab es in der australischen Region Northern Territory Bedenken hinsichtlich der korrekten Durchführung von Verfahren im Kinderschutz. Der Minister für Kinderschutz erklärte, dass die Prozesse in Bezug auf den Fall des Mädchens Kumanjayi Little Baby nicht ordnungsgemäß befolgt worden seien. Als Reaktion darauf wurden drei Mitarbeiter der Abteilung vorläufig aus ihren Positionen entfernt, während eine Untersuchung der eingeleiteten Maßnahmen und Unterlassungen lief. Diese Maßnahme deutet auf erhebliche Mängel in den internen Abläufen hin.

Die Untersuchung des Kinderschutzfalls erfolgte nach einer kurzen Information, die den Polizeibehörden über die Meldung von Kinderschutzberichten informierte. Die Ministerin äußerte, dass die Prozesse offensichtlich nicht den erforderlichen Standards entsprachen, weshalb sie um Rat fragte, wie dieser Prozess gescheitert war. Die Untersuchung führte zur Entlassung der drei Mitarbeiter, was die Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften unterstreicht.

Im internationalen Wirtschaftsrecht steht ein bedeutender Fall im Fokus: BHP konnte die Entscheidung des britischen Gerichtshofs nicht anfechten. Der Gerichtshof entschied, dass das Unternehmen für den Kollaps des Fundao-Damms in Brasilien im Jahr 2015 haftbar sei. Dieser Umweltkatastrophe führte der Absturz zu zahlreichen Todesfällen und Umweltzerstörungen in der Region. Die Klage gegen BHP, den größten Bergbaukonzern der Welt nach Marktwert, betraf die Haftung für den Schaden. Das Unternehmen argumentierte, dass bereits ein Kompensationsabkommen mit Brasilien die schnellste und effizienteste Lösung für die Betroffenen biete.

Die Entscheidung des Gerichtshofs stellt einen wichtigen Präzedenzfall für die Verantwortung großer Unternehmen bei grenzüberschreitenden Umweltkatastrophen dar. Die Klage gegen BHP wird fortgesetzt, wobei die nächste Phase der Verhandlung für die Festlegung von Schadensersatzansprüchen erwartet wird.

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