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Umwelt

Hohes Gericht lehnt die meisten Vorwürfe des Dieselgate ab

Urteil schafft Divergenz zwischen britischem und europäischem Recht

Das High Court lehnte die Mehrheit der Anschuldigungen im Rahmen des Dieselgate-Falles ab, die von einer Million sechs Hunderttausend britischen Autobesitzern von umweltschädlichen Fahrzeugen erhoben worden waren. Die Automobilhersteller begrüßten das Urteil, welches die Behauptungen in der Klage weitgehend zurückwies. In ihrer Entscheidung stellte Lady Justice Cockerill fest, dass in den meisten Fällen die relevante Strategie kein verbotenes Täuschungsmanöver darstellte. Solche Täuschungsmanöver bezeichneten sie als Software, welche es dem Motor erlaubte, sich bei Tests anders zu verhalten.

Allerdings merkte sie an, dass Technologien und Strategien, welche in einigen Mercedes- und Peugeot-Citroën-Fahrzeugen eingesetzt wurden, als Täuschungsmanöver gelten konnten. Die Kläger argumentierten, dass die Hersteller Fahrzeuge mit Technologie konstruiert hatten, welche die Stickoxid-Emissionen im Vergleich zu normalen Fahrbedingungen bei Tests reduzierte. Die Hersteller bestritten den Einsatz verbotener Täuschungsmanöver.

Der Rechtsstreit gegen die Hersteller, der die größte Sammelklage in der englischen Rechtsgeschichte darstellte, wurde über fünfzehn Wochen zwischen Oktober 2025 und März 2026 vor dem High Court verhandelt. Der Fall konzentrierte sich auf zwanzig Fahrzeuge von fünf Herstellern – Mercedes, Ford, Renault, Nissan und Peugeot/Citroën – aus dem Jahr 2009, doch das Urteil band auch andere Hersteller ein.

Der Richter erklärte: „Nicht jede Kalibrierung oder Emissionskontrollstrategie stellt ein Täuschungsmanöver dar.“ Cockerill betonte, dass es notwendig sei, die Absicht zur Manipulation eines Tests nachzuweisen. Sie fügte hinzu: „Es reichte den Klägern nicht aus, lediglich festzustellen, dass die angefochtenen Strategien die Wirksamkeit der Emissionskontrollsysteme außerhalb der relevanten Testbedingungen reduzierten.“ Das Gericht stellte fest, dass die Interpretation von Tests schwierig sei und keiner der Ansätze zur Isolierung des Einflusses einer bestimmten Kalibrierung auf Stickoxide vollständig zufriedenstellend war.

Das Urteil besagte ferner, dass bei einer alternativen Auslegung des Begriffs „Täuschungsmanöver“ eine größere Anzahl von Täuschungsmanövern festgestellt worden wäre, einschließlich solcher in den Fahrzeugen der führenden Hersteller. Mercedes-Benz erklärte, das Gericht habe „sehr weit zugunsten“ des Herstellers entschieden, erwog aber eine Berufung bezüglich des nicht konformen Fahrzeugs. Stellantis, der Eigentümer von Peugeot-Citroën, erwog ebenfalls eine Berufung gegen die bestätigten Anschuldigungen. Nissan beharrte darauf, dass die Technologien in seinen Fahrzeugen keine Täuschungsmanöver darstellten, während Renault erklärte, seine Fahrzeuge seien „gemäß allen geltenden regulatorischen Anforderungen entworfen, konstruiert und hergestellt worden“. Alle vier Seiten begrüßten das Urteil. Ford wurde zur Stellungnahme kontaktiert.

Dieses erste britische gerichtliche Urteil erfolgte mehr als ein Jahrzehnt nach der Entdeckung, dass die Motoren von Volkswagen unter Testbedingungen anders funktionierten und das tatsächliche Niveau der Stickoxidverschmutzung von den Fahrzeugen verschleierten. Die Klage wurde von über zwanzig Anwaltskanzleien geführt, angeführt von Leigh Day und Pogust Goodhead. Leigh Day befand das Urteil als „enttäuschend“ und meinte, dass Täuschungsmanöver, welche in der Europäischen Union wahrscheinlich illegal befunden worden wären, in Großbritannien zugelassen wurden. Der leitende Partner Martyn Day erklärte: „Das High Court fand heraus, dass trotz ihrer Bestrebtungen andere Hersteller ebenfalls VW-artige Täuschungsmanöver eingesetzt hatten. Der Richter fand zudem heraus, dass viele andere Täuschungsmanöver legal waren, weil sie überraschenderweise mit der etablierten EU-Rechtslage über das, was ein Täuschungsmanöver ist, nicht einverstanden war.“ Die Aktivistengruppe Mums for Lungs bezeichnete das Urteil als „Rückschlag“, doch ihr Direktor Jemima Hartshorn betonte: „Was auch immer die Gerichte gefunden haben, es änderte den wissenschaftlichen Konsens nicht – dass diese Dieselautos toxisch sind. Es ist wichtig, dass die beiden Firmen, die heute schuldig befunden wurden, schnell handeln, um ihre Fahrzeuge zurückzuziehen und für ihre Handlungen zu entschädigen.“

DieselgateRechtsprechungAutomobilindustrieUK

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