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Recht

Italienischer Gerichtshof entschied: Hotel sah sich nicht zur Wasserversorgung verpflichtet

Ein fünf Sterne Hotel in den Dolomiten handelte rechtmäßig, als es Touristen keinen Leitungswasser servierte.

Das oberste Gericht Italiens entschied, dass ein fünf Sterne Hotel in den Dolomiten rechtmäßig gehandelt hatte, als es einem Touristen keinen Leitungswasser zur Verfügung stellte. Eine Frau argumentierte erfolglos, dass Wasser eine natürliche Ressource und ein universelles Menschenrecht sei, nachdem ihr ein Kellner lediglich €7 (etwa sechs Pfund) abgefülltes Mineralwasser im Restaurant des Hotels Sassongher in Corvara während der Wintersaison 2019 anbot. Die italienische Oberste Gerichtshof lehnte ihre Forderung nach einer Entschädigung in Höhe von 2.700 Euro für seelisches Leid und wirtschaftlichen Schaden ab, wie Berichte der italienischen Medien berichteten.

Silvio Belardi, der Rechtsanwalt des Hotels, zitierte in der Zeitung Corriere Alto Adige, dass das Gericht feststellte, es gäbe keine Verpflichtung zur Lieferung von Leitungswasser. Die Klägerin beanspruchte, ihre Verbraucherrechte seien verletzt worden, da das Personal ihre Bitte um Leitungswasser ablehnte und dies als wesentlicher Bestandteil des Hotelservices ansah. Sie verglich die Situation mit der Suche nach einem Bett mit Bettlaken oder Seife im Badezimmer.

Die Richter des Obersten Gerichts wiesen die Klage zurück und stellten fest, dass die italienischen Gesetze und Vorschriften keine Einrichtungen verpflichteten, Gästen Leitungswasser zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung, Leitungswasser zu servieren, lag somit in der alleinigen Verantwortung der einzelnen Betriebe. Dies stand im Gegensatz zu Regelungen in anderen Ländern, beispielsweise in England und Wales, wo lizenzierten Betrieben gesetzlich vorgeschrieben war, kostenloses Trinkwasser auf Anfrage zu servieren.

Das Urteil verdeutlichte die unterschiedliche juristische Behandlung von Dienstleistungen und die Autonomie einzelner Betriebe im Hinblick auf die Bereitstellung von Grundbedürfnissen. Das Gericht betonte, dass die Pflicht zur Wasserversorgung nicht generell existierte, sondern von den spezifischen Regelungen des jeweiligen Standortes abhing. Das Hotel Sassongher hatte somit seine Handlungen im Rahmen der geltenden nationalen Bestimmungen vollzogen.

ItalienGerichtRechtsprechungTourismus

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