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US-Richter ordnet Veröffentlichung eines mutmaßlichen Selbstmordbriefes von Jeffrey Epstein

Dokument, das auf eine langwierige Untersuchung verweist, wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht

Ein US-Richter erteilte die Anordnung zur Freigabe eines Dokuments, das als Selbstmordbrief von Jeffrey Epstein bezeichnet wurde. Das handschriftliche Dokument enthielt Hinweise auf eine langjährige Ermittlung, die laut dem Brief keine relevanten Ergebnisse lieferte. Es äußerte den Wunsch, die Zeit für einen Abschied selbst bestimmen zu können, und enthielt kurze, kryptische Passagen.

Der Brief wurde als Teil des Gerichtsverfahrens gegen den ehemaligen Gefängnisinsassen Nicholas Tartaglione unter Verschluss gehalten. Tartaglione, der wegen vierer Mordes verurteilt wurde, hatte zuvor die Existenz des Dokuments in einem Podcast thematisiert. Die Dokumente zeigten eine handschriftliche Passage, die auf eine umfassende Untersuchung verwies und die Feststellung ‘keine Ergebnisse’ betonte.

Die Behörden und die Justizbehörde reagierten auf die Veröffentlichung zunächst nicht unmittelbar. Ein Sprecher des Justizministeriums hatte zuvor mitgeteilt, dass die Behörde das Dokument nicht gesehen habe, und betonte stattdessen die umfangreichen Bemühungen zur Veröffentlichung anderer Epstein-bezogener Akten. Ein ehemaliger Rechtsbeistand des Insassen beschrieb das Dokument als das ursprüngliche Schriftstück, welches dem Richter zur Verfügung gestellt wurde.

Die Richterin stellte fest, dass die Veröffentlichung des Dokuments unter die Annahme der öffentlichen Zugänglichkeit fällt. Sie begründete dies damit, dass der Zugang zur Dokumentation eine Maßnahme zur Gewährleistung von Rechenschaftspflicht und zur Stärkung des Vertrauens in die Justiz dient. Die Richterin sah darin eine Befreiung von der Notwendigkeit des Verschlusses, da Tartagliones öffentliche Äußerungen die Notwendigkeit für eine weitere Geheimhaltung beseitigten.

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