Ein Mann wurde auf Verdacht der vorsätzlichen Tötung festgenommen, nachdem ein dreijähriger Junge in einem Krokodilgehege des Zoos in Cambridgeshire gelandet war. Die Polizei berichtete, dass Beamte um 13:24 Uhr am Donnerstag zu Johnsons of Old Hurst in Huntingdonshire gerufen wurden, woraufhin ein Vorfall mit einem dreijährigen Jungen im Krokodilgehege gemeldet wurde.
Der Junge wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus in Cambridge gebracht und befand sich nach Angaben der Polizei in kritischem, aber stabilisiertem Zustand. Die Behörden untersuchten, ob das Kind von den Tieren angegriffen worden war. Es gab den Vorwurf, dass der Junge in das Gehege geworfen worden war.
Eine Dorfbewohnerin, die anonym bleiben wollte, erklärte gegenüber der Presseagentur, dass die Ehefrau des Zoo-Besitzers, Tracey Johnson, in das Gehege sprang, um das Kind zu retten. Zeugen berichteten, dass Personal oder Besucher in das Gehege eilten, um den Jungen zu befreien und weitere Verletzungen zu verhindern.
Ein lokaler Zeuge berichtete, dass jemand in einem Teezimmer Hilfe rief, weil der Junge in das Krokodilwasser gefallen war. Daraufhin eilten Mitarbeiter aus allen Richtungen herbei, und ein Fahrzeug fuhr herum, um den Jungen zu bergen und Erste Hilfe zu leisten. Eine lokale Person bestätigte, dass der Junge einen gebrochenen Beckenknochen und einen gebrochenen Arm hatte, doch die Krokodile erreichten ihn nicht.
Der festgenommene Mann, der 30 Jahre alt war und aus Norfolk stammte, wurde im Verdacht der vorsätzlichen Tötung verhaftet. Der MP für Huntingdon, Ben Obese-Jecty, betonte, dass es sich um eine laufende Strafuntersuchung handele und er die Öffentlichkeit bat, keine Spekulationen im Internet zu verbreiten. Er versprach eine weitere Information der Polizei.
Die Verwaltung des Zoos gab eine Stellungnahme ab und erklärte, dass das Anwesen bis auf Weiteres geschlossen bliebe. Eine Bezirksrätin äußerte sich skeptisch über die Sicherheit der Einrichtung und fragte, wie es geschehen konnte, dass das Kind in das Gehege gelangte, da alle notwendigen Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen vorhanden seien.