Dokumente, die unter dem Informationsfreiheitsgesetz veröffentlicht wurden, zeigten, dass nahezu 300 Fälle von Unterbringungen von alleinreisenden Kindern in britisch betriebenen Haftzentren in Frankreich im vergangenen Jahr stattfanden. Diese Zahlen ergaben sich aus etwa 900 Fällen, in denen unbegleitete Minderjährige in britischen Kurzzeiteinrichtungen nahe Calais und Dunkirk festgehalten wurden. Flüchtlingshilfsorganisationen bezeichneten diese Zahlen als schockierend und äußerten tiefe Besorgnis hinsichtlich der Geheimhaltung der Behandlung von Kindern in diesen Einrichtungen. Inspekte beschrieben die Zustände an den Standorten als „mangelhaft“, während Nichtregierungsorganisationen die Situation als „rechtliche und prozedurale Grauzonen“ bezeichneten.
Die Kurzzeitunterkünfte, wie Coquelles Freight, Coquelles Tourist, Calais Tourist und Dunkirk, dienten dem Zweck, irreguläre Reisende und Personen, die verdächtigt wurden, falsche Unterlagen zu besitzen, maximal 24 Stunden zu beherbergen. Obwohl diese Einrichtungen von der britischen Regierung betrieben wurden, wurden Daten darüber, wer in Frankreich von der britischen Seite festgehalten wurde, nicht als Teil der offiziellen Einwanderungsstatistiken veröffentlicht. Die Dokumente zeigten beispielsweise 284 Fälle von Minderjährigen, die an diesen Standorten festgehalten wurden, was einen Anstieg von zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr darstellte.
Die Zahlen zur Kinderunterbringung wiesen einen dramatischen Anstieg auf. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 7.454 Detentions von Erwachsenen und Kindern an den Standorten verzeichnet, was einen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr 2024 bedeutete. Besonders beunruhigend waren die Berichte über Sicherheitslücken: Inspekte stellten Probleme im Bereich des Schutzes fest, als die Behörden keine Überweisungen für zwei gefährdete Kindesunterbringungen finden konnten, die anschließend erneut in den Handel verwickelt wurden.
In einem konkreten Fall wurden eine 14-jährige Mädchen und ein 16-jähriger Junge mit einer Vorgeschichte von Missbrauch und Schleuserei festgehalten, aber anschließend an die französischen Grenzpolizei übergeben. Kurz darauf wurde das Mädchen heimlich in das Vereinigte Königreich gebracht und in einem Lager mit fünf anderen Frauen festgehalten, bevor sie entkommen konnte, da sie Angst vor einer erzwungenen Prostitution hatte. Der Junge wurde ebenfalls im Vereinigten Königreich gefunden. Der Chefinspektor der Gefängnisse erklärte damals, dass es besonders beunruhigend sei, dass die Grenzpolizei keine Schutzüberweisungen für gefährdete Unterbringungen finden konnte.
Als Reaktion auf diese Zahlen fordern Organisationen zur Rechenschaft. Ein Senior-Analytiker des Flüchtlingsrates betonte, dass die Regierung erklären müsse, wie so viele unbegleitete Kinder in diesen Einrichtungen festgehalten wurden, und ihre Pflicht zum Schutz erfüllen müsse. Eine Netzwerkorganisation forderte dringend, dass die mangelnde Rechenschaftspflicht und die unklare Anwendung etablierter Verfahren dringend behoben werden müsse. Zudem startete eine Umweltgruppe eine Klage gegen die Genehmigung für ein neues Haftzentrum in Dunkirk, da dieses gegen lokale Planungsbestimmungen verstieß.
Das Innenministerium erklärte, dass es nur dann Kinder aus Erwachsenen entfernen würde, wenn ernste Schutzbedenken vorlagen, beispielsweise wenn ein Kind mit einem Erwachsenen, der eine Bedrohung darstellte, an der Grenze in das Vereinigte Königreich gelangte. Diese Maßnahme sei nur sparsam und für die kürzestmögliche Zeit erforderlich, um das Kind zu schützen, und die Fähigkeit, Kinder von Bedrohungen zu entfernen, sei entscheidend für die Bekämpfung von Missbrauch und Menschenhandel.