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Politik

Klage gegen Queensland-Gesetz: Pro-Palästinenser prüfen Verfassungsmäßigkeit von Meinungsfreiheit

Proteste stellten Verbot der Slogans vor Gericht, argumentierten mit diskriminierender Einschränkung

Eine Gruppe von Demonstranten reichte eine Klage beim Obersten Gerichtshof gegen ein Queensland-Gesetz ein, welches den Slogan „von dem Fluss zum Meer“ verbot. Die Kläger argumentierten, dass dieses Verbot eine diskriminierende und verfassungswidrige Einschränkung der Meinungsfreiheit darstellte.

Die kontroversen Gesetze, welche auch die Äußerung „globalisiere die Intifada“ untersagten, wurden von der liberal-nationalen Regierung des Bundesstaates erlassen. Diese Maßnahme erfolgte als Reaktion auf den Terroranschlag in Bondi im Dezember.

Die Gesetze machten das Rezitieren, Verteilen, Veröffentlichen oder Anzeigen der genannten Äußerungen zu einer Straftat. Eine solche Handlung galt als strafbar bis zu zwei Jahren Haft, sofern sie vernünftigerweise dazu führen konnte, dass ein Mitglied der Öffentlichkeit bedroht, belästigt oder beleidigt wurde. Die Gruppe stellte jedoch fest, dass keine solche Person existieren müsse.

Seit Inkrafttreten der Gesetze im März wurden über dreißig Personen festgenommen und angeklagt. Die Klage, die im Namen von sieben Demonstranten eingereicht wurde, behauptete, das Verbot sei eine „direkte, inhaltlich begründete Beschränkung“ der Rede, welche die pro-palästinensische Bewegung gezielt anzielte.

Die Kläger behaupteten, der Zweck des Gesetzes sei die Verhinderung der öffentlichen Äußerung allein aufgrund ihres Inhalts. Sie argumentierten, das Gesetz belaste die implizite Freiheit der politischen Kommunikation in der Verfassung ohne legitimen Zweck und schuf Ungleichheit durch das Verbot von Perspektiven in der politischen Debatte.

Die Regierung des Queensland wurde auf Stellungnahme angefragt. Der Premierminister hatte die Verbote zuvor gerechtfertigt, indem er die Slogans als antisemitisch bezeichnete und betonte, dass das Recht auf Protest und das Recht, gegen ein Regime aufzustehen, gewährleistet sein müsse.

Die Klage wurde vom Remah Naji, Mitglied der Gruppe für Palästina, eingereicht und von sechs weiteren Pro-Palästinenser-Demonstranten unterstützt. Vier der Kläger wurden wegen Verstoßes gegen das Gesetz angeklagt und in April und Juni bei Kundgebungen festgenommen. Einige Kläger wurden zudem von der Polizei durchsucht und in einer Polizeigewahrsamshalle für bis zu acht Stunden festgehalten.

Ein weiterer Antragsteller, ein Künstler namens Nordacious, behauptete, er habe gezwungen worden, einige seiner Kunstwerke, welche die verbotene Äußerung enthielten, vom Verkauf zurückzuziehen, nachdem er von der Polizei im März kontaktiert worden war.

Die Gruppe argumentierte, dass der Ausdruck „von dem Fluss zum Meer“ keine feste Bedeutung besitze und nicht inhärent rassistisch, antisemitisch oder gewalttätig sei. Sie legten zwölf alternative Bedeutungen dar, darunter „ein Ausdruck der palästinensischen Identität“ oder „die Verurteilung des Völkermordes in Gaza“.

Obwohl das Gesetz Schutzbestimmungen für die Verwendung der Äußerungen für künstlerische, religiöse, bildungstechnische oder historische Zwecke vorsah, argumentierten die Kläger, dass diese „vernünftigen Entschuldigungsvorschriften“ das Gesetz nicht verfassungsgemäß machten. Sie betonten, dass die Beweislast für diese Entschuldigungen auf das Individuum gelegt wurde. Selbst wenn die Demonstranten bei Gericht unschuldig befunden würden, würde ihre Festnahme und Inhaftierung dennoch eine Belastung darstellen.

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