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Politik

Liechtenstein änderte Erbfolge: Frauen durften den Thron erben

Regelwechsel in der Fürstentümerfamilie

Liechtenstein verkündete eine Änderung der Erbfolgebestimmungen, welche Frauen den Thronfolge ermöglicht. Die Erklärung erfolgte anlässlich des nationalen Tages des zentral-europäischen Landes. Die Regeländerung betraf die Art und Weise, wie die Nachfolge innerhalb der Fürstentümerfamilie geregelt wurde. Der derzeitige Herrscher, Prinz Hans-Adam II., war seit 1989 der Oberhaupt der königlichen Familie. Die Anpassung der Gesetze betraf nicht seinen direkten Erben, den Erbprinz Alois, welcher die meisten offiziellen königlichen Pflichten der letzten zwei Jahrzehnte erfüllte.

Die Familie von Liechtenstein gab in einer Erklärung bekannt, dass die Erbfolge von der männlichen Erstgeborenenfolge auf die absolute Erstgeborenenfolge umgestellt wurde. Dies bedeutete, dass die erste Geborene, unabhängig vom Geschlecht, den Anspruch auf den Thron erlangte und später Prinz oder Prinzessin Liechtenstein wurde. Die Änderung galt zunächst nur für die Nachkommen von Erbprinz Alois und seiner Frau, Prinzessin Sophie.

Prinz Alois erklärte in einer Stellungnahme, dass die Gesetzesänderung sicherstellen sollte, dass die Fürstentümer und die Fürstenfamilie von der Person geführt wurden, die sich für diese Verantwortung am besten vorbereitet hatte. Diese Maßnahme zielte darauf ab, die Führung der Institution zu gewährleisten. Die Entscheidung reflektierte den Wunsch, die Verantwortung adäquat zu verteilen.

Liechtenstein blieb dabei ein kleines, doppelt landlockedes Land, eingebettet zwischen der Schweiz und Österreich. Der Herrscher genoss weitreichende politische Befugnisse, was ihn von vielen seiner europäischen Gegenstücke unterschied. Die Anpassung der Erbfolgebestimmungen stellte somit einen wichtigen Schritt in der internen Struktur der Fürstentümer dar. Die Entscheidung zeigte, wie kleine Staaten ihre dynastischen Regeln an moderne Anforderungen anpassten.

LiechtensteinErbfolgeMonarchieRecht

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