Ein Londoner Untergrundarbeiter meldete Bedenken hinsichtlich der Exposition gegenüber Asbest und anderen giftigen Stäuben. Steeds, ein ehemaliger Boxer, arbeitete bei der London Underground, um jahrzehntelangen Staub aus Lüftungsöffnungen und Schächten zu entfernen. Er beschrieb die Arbeit als extrem schmutzig, wobei der Staub manchmal so dicht war, dass er seine Hände nicht sehen konnte. Während einer Schicht an der Tottenham Court Road störte Steeds’ Reinigungsteam so viel Staub, dass die Brandmeldeanlagen der Station ausgelöst wurden.
Als Steeds feststellte, dass der Staub gefährliche Mengen Asbest sowie andere Substanzen wie Chrom, Arsen, Silikate und Eisenoxid enthielten, begann er, seine Besorgnis zu äußern. Das Arbeitsgericht hörte, dass er in den ersten fünfzehn Monaten keine angemessene Schutzmaske erhielt. Er musste manchmal Papiermasken verwenden, welche nach Gebrauch mit Staub verfärbt wurden. Obwohl ihm Schulungen zum Umgang mit Asbest angeboten wurden, erfolgte diese erst nach neunzehn Monaten, in denen er asbestbeschichtete Kabel mit steifen Staubsaugern bearbeitet hatte.
Steeds äußerte zudem Alarm über die unsachgemäße Entsorgung der gefährlichen Abfälle, die er aufnahm. Er informierte einen Vorgesetzten, dass gefährliche Abfälle in allgemeinen Müllsäcken entsorgt wurden, obwohl die Vorschriften eine doppelte Verpackung und die Entsorgung als Sonderabfall vorsahen. Ein Richtergremium stellte fest, dass die London Underground die Vorschriften zur Entsorgung gefährlicher Abfälle nicht eingehalten hatte. Die Nichtbeachtung dieser Pflichten könne zu strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen führen.
Das Gericht entschied, dass Steeds’ Meldungen als Schutzmeldung im Sinne des Arbeitsrechts gültig waren. Die Überzeugung von Steeds über die Gefahr und das öffentliche Interesse galt als berechtigt. Die London Underground verfehlte es, seine Beschwerden als Schutzmeldung zu behandeln und verwarf Steeds’ Ansprüche. Die Kündigung erfolgte im August 2023, nachdem Steeds eine Arbeitsunfähigkeit wegen Angstzuständen beantragt hatte. Das Gericht stellte fest, dass die Kündigung auf die Tatsache zurückzuführen war, dass Steeds Schutzmeldungen gemacht hatte.
Steeds forderte die London Underground auf, gefährliche Materialien sicher zu entfernen und die Behauptung der Sicherheit zu unterlassen. Er bemerkte, dass gefährlicher Staub auf Gleisen abgeladen wurde, und warnte davor, dass die Öffentlichkeit durch das Einatmen von giftigen Abfällen gefährdet sei. Die London Underground plante, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Ein Sprecher von Transport for London betonte jedoch, dass strenge Kontrollen existierten und die Asbestvorschriften eingehalten wurden, um die Sicherheit von Mitarbeitern und Fahrgästen zu gewährleisten.