Die Familie des ehemaligen Präsidenten Zambiens Edgar Lungu gewann nach über einem Jahr seines Todes ihren Rechtsstreit bezüglich der Bestattung seines Körpers. Sie gewannen Berufung, die Bestattung in Südafrika zu ermöglichen, und kippten ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, welches der Zambischen Regierung die Repatriierung der Leiche gestattet hatte.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Bloemfontein stellte die endgültige Klärung darüber dar, was mit den Überresten des ehemaligen Staatsoberhauptes geschehen sollte, inmitten eines langjährigen Konflikts zwischen Lungu und seinem Nachfolger, Präsident Hakainde Hichilema. Die genaue Bedeutung des Urteils blieb offen, während die Zambische Regierung auf die nächsten Schritte ihrer Rechtsbeistände wartete.
Die Regierung hatte stets darauf bestanden, dass Lungu im Land geehrt werden sollte. Die Regierung wünschte sich, dass er neben seinen Vorgängern im speziellen Präsidentschaftsbestattungsort in Lusaka beigesetzt wurde. Die Familie hingegen forderte eine private Beisetzung, da die Verhandlungen über die Trauerungsarrangements mit der Regierung gescheitert waren.
Richterin Raylene May Keightley äußerte sich in ihrer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in einer Weise, die den Konflikt verdeutlichte: „Das Ritual, das die Erfüllung brachte sollte, stellte stattdessen die Familie gegen den Staat in einem hart geführten Rechtsstreit fernab der Protagonistenheimat“, erklärte sie. Das Urteil stellte klar, dass der ehemalige Präsident sich in seinem eigenen Land Zambien als unerwünschte Person betrachtete und empfand, dass er keinen würdevollen Abschied erfuhr, wenn sein Nachfolger anwesend war.
Vor diesem Hintergrund hatte das südafrikanische Oberste Gericht in Pretoria im August eine Entscheidung gefällt, die der Zambischen Regierung die Repatriierung der Leiche und eine Staatsbegräbnis gestattete. Die Familie appellierte gegen diese Entscheidung, doch die Regierung verkündete überraschend im April, dass die Überreste durch das südafrikanische Gericht „formell an den Staat übergeben“ worden seien. Kurz darauf befahl dasselbe südafrikanische Gericht der Zambischen Regierung, die Leiche zurückzugeben, bis die Angelegenheit erneut vor Gericht gebracht wurde.