Die politische Führung Marine Le Pen verkündete, dass sie 2027 für den französischen Präsidentenwahlkampf antreten würde. Gleichzeitig versprach sie, die Verurteilung wegen Veruntreuung von Mitteln anzufechten, welche eine jährliche Trage einer elektronischen Kennzeichnung vorsah. Die Kandidatin teilte in einem hitzigen Fernsehinterview mit den französischen Medien mit, dass der Wahlkampf bereits in dieser Nacht begann.
Ein Gericht in Paris hatte Le Pen schuldig befunden, 2,8 Millionen Euro EU-Gelder für ein gefälschtes Stellenprogramm missbraucht zu haben. Dennoch erlaubte das Gericht ihr, für den Präsidentenwahlkampf zu kandidieren, solange sie die Kennzeichnung trug. Diese Entscheidung stellte ein erhebliches politisches Risiko dar und beendete monatelange Spekulationen darüber, ob Le Pen die Kandidatur an den 30-jährigen Präsidenten ihrer Partei, Jordan Bardella, übergeben würde.
Bardella reagierte zunächst nicht unmittelbar auf die Ankündigung Le Pens. Die beiden sollten jedoch am Mittwoch auf einem Markt in der Region Sarthe in Nordwestfrankreich zusammen erscheinen. Staatsanwälte äußerten zudem die Absicht, gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts vorzugehen, welches die Strafen gegen Le Pen reduziert hatte.
Le Pen betonte, dass sie alle rechtlichen Wege verfolgen würde, um ihre Unschuld zu verteidigen und Berufung beim obersten Zivilgericht Frankreichs, der Gerichtshof der Cassation, einzulegen. Die Entscheidung des Gerichtshofs der Cassation würde die Anordnung zur Trage der Kennzeichnung aufheben, sofern das Urteil bestätigt wurde, was den Wahlkampf in die entscheidende Phase Anfang des nächsten Jahres hinein führte.
Kritiker äußerten sich gegen Le Pens Entscheidung, trotz ihrer Verurteilung zu kandidieren. Der Generalsekretär der rechtspopulistischen Republikaner, Othman Nasrou, bezeichnete die Kandidatur als eine weitere Umkehrung, welche das Vertrauen der französischen Bevölkerung in die Politik beschädigte. Ex-Premierminister Gabriel Attal hob die moralische Dimension der Entscheidung hervor, obwohl eine Verurteilung wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel vorlag.
Le Pen versicherte den Medien, dass sie nicht aufhören würde und dass die Franzosen das Urteil fällen würden. Sie erklärte, dass sie nicht kandidieren würde, wenn sie die Kennzeichnung tragen müsse, da sie sich sonst nicht „völlig frei“ fühlen würde. Sie hoffte, dass der Gerichtshof der Cassation nicht in Irrtum geraten würde.