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Wirtschaft

Mercedes-AMG verklagt wegen Verbrennungen durch Sitzlogo

Fahrer klagten auf Schadensersatz wegen angeblicher Designmängel am Fahrzeug

Der Luxusautomobilhersteller Mercedes-AMG sah sich einer Sammelklage von zwei Fahrern ausgesetzt. Die Kläger behaupteten, das prominente AMG-Logo auf den Fahrersitzen verursachte Verbrennungen und hinterließ dauerhafte Markierungen auf ihrer Haut. Gabriel Lahijani und Karendeep „Karina“ Bath reichten die Klage in der US-amerikanischen Bezirksgerichtsbarkeit ein. Sie forderten von Mercedes-Benz Kompensation für medizinische Kosten sowie für erlittene Schmerzen, Leiden und seelische Belastungen. Darüber hinaus verlangten die Kläger, dass der Hersteller die Kosten für die Entfernung des problematischen Logos von anderen Fahrzeugen übernahm.

Die Kläger argumentierten, dass das aufgesetzte metallische Logo einen Designfehler aufwies. Sie behaupteten, dieses Logo sei so konstruiert gewesen, dass es „vernünftig erwartet wurde, den oberen Rücken, den Nacken oder die Schulter des Insassen zu berühren“. Lahijani berichtete, dass er am 31. Mai Verbrennungen zweiten Grades auf dem Rücken erlitt, nachdem er in sein Fahrzeug stieg, während er ein Tanktop trug. Ein zertifizierter Dermatologe dokumentierte die Verletzungen und beschrieb die Wunde als „AMG eingeprägt“.

Etwa sechs Wochen später erlitt Bath ähnliche Verbrennungen. Nach dem Parken ihres Mercedes-AMG-Fahrzeugs kehrte sie in das Fahrzeug zurück und berührte das Logo mit ihrer Schulter, was sofort zu einer brennenden Empfindung führte. Die Klage besagte, dass sich in den folgenden Tagen eine Form des AMG-Logos auf ihrer Haut „dunkelte und sichtbar wurde, was mit einer thermischen Kontaktverbrennung übereinstimmte“.

Im Dezember hatte Mercedes-Benz USA und die Muttergesellschaft Daimer AG bereits eine Einigung erzielt. Sie zahlten 149,6 Millionen Dollar zur Schlichtung von Vorwürfen, dass der Automobilhersteller heimlich Geräte in Hunderttausenden von Fahrzeugen installiert hatte, um Abgasnormen zu erfüllen. Diese Geräte optimierten die Emissionskontrolle während der Tests, reduzierten sie jedoch während des normalen Betriebs.

Die Klage stellte somit eine neue Dimension der Haftung dar. Sie forderte nicht nur individuelle Entschädigung, sondern auch eine generelle Korrektur der Produktgestaltung. Die Reaktion von Mercedes-Benz auf die spezifischen Behauptungen der Kläger blieb in der Veröffentlichung unerwartet.

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