Die Anwälte von Ratko Mladic, dem ehemaligen bosnischen Serbenkriegsverbrecher, haben beim Gericht in Den Haag die Freilassung des Angeklagten beantragt. Die Argumentation stützt sich auf die Einschätzung, dass Mladic sich am Ende seiner Lebensspanne befindet und eine Inhaftierung unter diesen Umständen als sinnlos angesehen werden müsse. Die Verurteilung erfolgte 2017 wegen Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Rahmen der Konflikte in Jugoslawien.
Die Verteidigung legt dar, dass Mladic bereits seit Längerem auf Bettruhe oder im Rollstuhl angewiesen ist. Darüber hinaus wurde ein vor kurzem erlittener Schlaganfall festgestellt, der seine Sprachfähigkeit stark beeinträchtigt hat. Ärzte haben seinen Gesundheitszustand als ernst eingestuft und die „Gefahr des unmittelbar bevorstehenden Todes“ als hoch eingestuft. Aufgrund dieser medizinischen Fakten fordern die Rechtsvertreter eine sofortige vorläufige oder bedingte Entlassung in eine geeignete Einrichtung, beispielsweise ein Krankenhaus oder ein Hospiz, in dem die serbische Sprache gesprochen wird.
Die Anwälte argumentieren weiter, dass die derzeitige Haftsituation nicht mehr adäquat für die notwendige medizinische Versorgung des Angeklagten ist. Sie betonen, dass die Inhaftierung unter diesen Umständen als unmenschliche Behandlung betrachtet werden könnte und keinen weiteren Zweck mehr diene. Parallel dazu hat das serbische Justizministerium zugesichert, Garantien für die Freilassung zu gewährleisten, falls das Gericht diese Entscheidung ergreift.
Bosnische Vertreter der Opfer und Überlebenden lehnen die Freilassung des ehemaligen Kommandanten vehement ab und sehen diese Maßnahme als bloßen juristischen Schachzug. Sie warnen das UN-Gericht davor, die Forderungen der Verteidigung als lediglich eine rechtliche Taktik darzustellen. Das Gericht hat eine unabhängige medizinische Begutachtung angefordert, um den aktuellen Gesundheitszustand sowie die Optionen für zukünftige Behandlungsmöglichkeiten detailliert zu prüfen.