Eine neo-nationalsozialistische Gruppe, bekannt als White Australia Party und National Socialist Network, stellte einen Verfassungsstreit gegen das Verbot als politische Partei. Die Gruppe argumentierte, dass sie die Namen ihrer potenziellen Mitglieder redigierte, um deren Identität zu schützen, als sie ihren Antrag auf Gründung einer politischen Partei bei der australischen Wahlkommission (AEC) einreichte.
Die Gruppe reichte ein Schriftsatz an die AEC ein, in dem sie die Liste von 1.779 Mitgliedern absichtlich redigiert darlegte. Sie erklärte, dass sie die Identifizierung ihrer Mitglieder schützen wollte und ihre vollständigen Daten erst nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vorlegen würden. Ein Sprecher der Gruppe äußerte den Wunsch, ihre Mitglieder nicht zu „exponieren“.
Die AEC traf eine vorläufige Entscheidung und teilte der Gruppe mit, dass ihr Antrag aufgrund der fehlenden Mitgliedsdaten ungültig sei. Dennoch besagte die Kommission, dass eine formelle Entscheidung erst nach der Rückkehr der Wahlbeschlüsse für die Farrer-Wahlperiode getroffen werden könne. Die Regeln des Wahlgesetzes erlaubten der Kommission es nicht, eine formelle Entscheidung über die Registrierung einer politischen Partei während der Zeit zwischen der Ausstellung der Wahlbeschlüsse und deren Rückkehr zu treffen.
Die Gruppe forderte ein Gerichtsbeschluss, der die Commonwealth daran hindern sollte, gegen die Gruppe vorzugehen, während der Verfassungsstreit lief. Der Rechtsbeistand der Gruppe argumentierte, dass das Gesetz, das das Verbot erließ, ungültig sei, da es die Freiheit der politischen Kommunikation einschränkte. Die Gruppe betonte, dass das Gesetz die Freiheit der staatlichen und politischen Kommunikation belastete.
Die Gruppe stellte in ihrer Anwendung dar, dass der Name „White Australia“ das politische Ziel der Partei widerspiegelte, nämlich die Bewahrung des anglo-keltischen Erbes für das australische Volk. Einzelne Mitglieder der White Australia Party konnten trotz der Ablehnung durch die AEC bei der nächsten Wahl antreten, jedoch als unabhängige Kandidaten ohne Partei-Logo auf den Stimmzetteln.