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Politik

Neo-Nationalisten bestritten Verbot und klagten auf Verfassungswidrigkeit

Gruppe argumentierte, das Gesetz diene als Tür zu Tyrannei

Eine neo-nationalistische Gruppe, welche eine politische Partei gründen wollte und vorletzte Woche als Hassgruppe verboten wurde, reichte eine Klage gegen die Commonwealth ein. Die Gruppe bestritt die Verfassungsmäßigkeit des Verbots, welches das Gesetz zur Verfolgung von Hassgruppen regelte. Die Bundesregierung verbot die Nationalsozialistische Netzwerk (NSN), auch bekannt als White Australia, unter einem Gesetz, das nach dem Terroranschlag am Bondi Beach im Dezember verabschiedet wurde.

Der Minister für inneres Vermögen, Tony Burke, erklärte am Freitag, dass die Gruppe stattdessen „neu geboren“ sei und ihre Mitglieder weiterhin organisierten. Burke betonte, dass die australische Sicherheitsintelligenzorganisation (Asio) im April empfohlen hatte, die Regierung die Aufnahme von White Australia in die Liste zu prüfen. In demselben Monat reichte die Gruppe zudem einen Antrag bei der australischen Wahlkommission ein, sich als politische Partei zu registrieren.

Der Rechtsanwalt Matthew Hopkins, der zuvor den NSN-Anführer Thomas Sewell vertreten hatte, reichte am Freitag eine rechtliche Anfechtung vor dem Obersten Gerichtshof Australiens gegen die Commonwealth ein. Hopkins vertrat Sewell und die geplante politische Partei der Gruppe, die White Australia Party. Die Gerichtsdokumente besagten, dass die NSN und die Australische Europäische Bewegung, von deren ehemaligen Mitgliedern Teile der White Australia Party halfen, „freiwillig aufgelöst“ seien. Dennoch vermerkten die Dokumente, dass die Partei nicht aufgelöst wurde und Sewell als Präsident blieb.

Die Gruppe argumentierte, das zur Verhängung des Verbots verwendete Gesetz sei ungültig. Sie behaupteten, die Gesetzgebung belaste die Freiheit der politischen und staatlichen Kommunikation und verletzte die Verfassung, indem sie der Regierung eine strafende Macht ohne gerichtliche Kontrolle verlieh. Die Gruppe führte weiter aus, dass die Commonwealth keine Befugnis besaß, eine politische Partei zu verbieten, und dass dies gegen den Entscheid des Obersten Gerichtshofs Australiens von 1951 gegen die Kommunistische Partei Australiens verstieß.

Die Gruppe behauptete, die angefochtenen Bestimmungen operierten als „Tür zu Tyrannei“, da sie der Exekutive die Befugnis gaben, politische Gegner und abweichende Ansichten zu benennen, zu unterdrücken und zu kriminalisieren. Die Verbotene Liste bedeutete, dass alle Aktivitäten der NSN und der White Australia, einschließlich der Unterstützung, Finanzierung, Ausbildung, Rekrutierung und Beitritt, eine Straftat darstellten, mit einer Höchststrafe von fünfzehn Jahren Haft. Burke und der Leiter der Asio, Mike Burgess, erklärten, dass die Gruppe zuvor auf eine „rechtmäßige, aber schreckliche“ Weise operiert hatte und dass das Verbot einige der schrecklichen Demonstrationen verhinderte, die im Land stattfanden.

NSNHassverbotVerfassungsklageAustralien

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