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Politik

Oberster Gerichtshof ordnete Krankenhaustransfer für ehemaligen Premierminister Khan an

Gesundheitliche Bedenken führten zu einer Anordnung zur medizinischen Untersuchung

Der Oberste Gerichtshof Pakistans erließ eine Anordnung, den ehemaligen Premierminister Imran Khan aus dem Gefängnis zu verlegen. Die Entscheidung erfolgte aufgrund von Beschwerden bezüglich seines schlechten Gesundheitszustandes. Ein dreik심-Personen-Gremium befahl, den Cricketspieler und Politiker innerhalb der nächsten achtundvierzig Stunden ins Shifa International Hospital in Islamabad zu bringen, wo er von Ärzten untersucht werden sollte.

Das Gericht stellte ferner fest, dass Khan wöchentliche Treffen mit seinen Familienmitgliedern und Telefonate mit seinen Söhnen gestattet wurden. Die Anordnung betonte, dass das Gericht die Verpflichtung zur Wahrung des Lebens, der Gesundheit, der Würde und der Sicherheit des Gefangenen berücksichtigte.

Die Anwälte von Khan berichteten, dass sein Mandant verschiedene gesundheitliche Probleme erlitt, darunter mangelndes Sehvermögen. Sie erklärten, dass er keinen Zugang zu spezialisierter medizinischer Versorgung fand. Ein Anwalt Khan äußerte sich zuvor darüber, dass sein Mandant nach dem Gefängnisaufenthalt 15 Prozent Sehkraft in seinem rechten Auge verlor, was die Regierung bestritt.

Der Premierminister Khan wurde im August 2023 wegen Korruptionsvorwürfen inhaftiert, die er als politisch motiviert bezeichnete. Die Anklagen umfassten über hundert Fälle, von der Offenlegung staatlicher Geheimnisse bis zum Verkauf staatlicher Geschenke. Seine Ehefrau Bushra Bibi und er selbst wurden letztes Jahr zu siebzehn Jahren Haft verurteilt.

Die Verhaftung Khan löste weitreichende Proteste durch seine Unterstützer aus, welche von den Behörden mit einer Repression beantwortet wurden. Trotz seiner Inhaftierung blieb Khan eine bedeutende Figur in der pakistanischen Politik mit einer großen Anzahl von Anhängern. Die Richter und Mitglieder von Khans politischer Partei, Tehreek-e-Insaf, warnten Unterstützer davor, sich außerhalb des Krankenhauses zu versammeln, da dies einen Verstoß gegen die gerichtliche Anordnung darstellen würde.

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