Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten lehnte die Berufung von Präsident Donald Trump ab, welche die zivilrechtliche Klage von E. Jean Carroll betraf. Die Klage resultierte aus einer Juryentscheidung, die Carroll 2023 fünf Millionen Dollar Schadensersatz zusprach. Diese Entschädigung erfolgte aufgrund ihrer zivilen Behauptung, Trump habe sie in den 1990er Jahren sexuell misshandelt und den Vorfall anschließend als Täuschung in den sozialen Medien dargestellt.
Trump wies die Anschuldigungen zurück und behauptete wiederholt, dass der Richter, der das zivile Verfahren überwachte, unrechtmäßig erlaubte, Beweismittel vorzulegen, welche die Sichtweise der Jury auf ihn beeinflussten. Ein Bundesgerichtshof hatte die Urteilsfindung des Rates jedoch im vergangenen Jahr mit der Juryentscheidung übereingestimmt und erklärte, dass ein erneutes Verfahren nicht notwendig sei.
Als Trump daraufhin die höchste Instanz aufforderte, in die Angelegenheit einzugreifen, lehnte der Bundesgerichtshof seine Herausforderung im Juni ab. Diese Entscheidung stellte Trumps letzte Hoffnung dar, das einstimmige Urteil der Jury rückgängig zu machen.
Der US-Präsident äußerte sich noch nicht zu der Entscheidung, welche seine letzte Möglichkeit darstellte, das Urteil der Jury zu kippen. Folglich musste er Carroll die zugesprochenen Schadensersatzleistungen begleichen. Die Entscheidung beendete somit die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung des ursprünglichen Urteils.