Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entschied, dass ein ehemaliger Inhaftierter nicht gegen Justizbeamte klagen konnte, die seine Dreadlocks aufgrund seiner Rastafari-Überzeugung abschneiden ließen. In einer 6-3-Entscheidung stellte das Gericht fest, dass das Gesetz zur Religionsfreiheit keine zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche gegen einzelne Beamte zuließ.
Der Inhaftierte, Damon Landor, hatte argumentiert, dass seine Dreadlocks ein integraler Bestandteil seiner Identität seien. Er betonte, dass die Abschneidung seiner Haare die Entfernung seiner „Krone“ darstellte. Das Gericht wies die Ansprüche Landors unter einem Bundesgesetz zur Religionsfreiheit zurück, da dieses Gesetz keine Haftung für einzelne Amtsträger in ihrer persönlichen Funktion vorsah.
Die Richter erklärten, dass die Gesetze, die das Gesetz zur Nutzung religiöser Flächen und zur Institutionen mit eingeschränkter Person (RLUIPA) von 2000 verabschiedet hatten, keine Möglichkeit für rechtliche Anfechtungen gegen einzelne Beamte boten. Richter argumentierten, dass der Kongress keine regulatorische Befugnis besaß, direkte Haftung auf diese Weise aufzuerlegen, und dass die Verantwortung stattdessen auf die Zustimmung der Institutionen beruhte.
Im Gegensatz dazu äußerten liberale Richter in ihrer Dissensmeinung die Sorge, dass die Absicht des RLUIPA darin lag, sicherzustellen, dass staatliche und lokale Gefängnisse das Recht der Inhaftierten auf religiöse Ausübung respektierten. Sie befürchteten, dass Inhaftierte, die Verstöße gegen ihre Religionsfreiheit erlitten, oft ohne Rechtsbehelf blieben.
Das Urteil markierte eine Abkehr von jüngsten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, bei denen die Richter tendenziell die Ansprüche aus der Religionsfreiheit befürworteten. Die Entscheidung verdeutlichte die strikte Trennung zwischen der Verpflichtung staatlicher Institutionen zur Einhaltung von Bundesgesetzen und der individuellen Haftung der Mitarbeiter.