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Politik

Österreichisches Gericht erklärte Hotelverbot von Burkinis für diskriminierend

Urteil im Salzburger Gericht stellte die Argumentation der Hotellerie in Frage

Ein österreichisches Gericht stellte das Verbot von Burkinis in einem alpinen Hotel für diskriminierend fest. Dieses Urteil entfaltete eine politische Brisanz, da es in einem Land, in dem die rechte Randgruppe zunahm, erfolgte. Das Urteil betraf ein Hotel im westlichen Skigebiet Saint Johann im Pongau, welches zwei österreichische muslimische Frauen durch das Verbot des Tragens des Badeanzugs benachteiligte.

Die Frauen hatten das Hotel wegen eines Konflikts angeklagt. Sie beklagten sich über die Argumentation des Hotelmanagers, der die Burkinis als unhygienisch und als störend für andere Gäste empfand. Die Frauen hatten diesen Vorfall bereits im Vorjahr gemeldet. Die lokalen Behörden verhängten damals eine Geldstrafe gegen das Hotel. Der Manager reichte daraufhin Berufung ein.

Das Gericht lehnte die Berufung jedoch ab und verhängte eine zusätzliche Gebühr von zwanzig Euro, um die Verfahrenskosten zu decken. Das Gericht stellte fest, dass die Argumentation des Hotelmanagers, die besagte, das Kleidungsstück sei unhygienisch, nicht haltbar war. Es stellte klar, dass Burkinis aus denselben Materialien wie andere Badebekleidung gefertigt waren und routinemäßige Hygieneprüfungen keine Unregelmäßigkeiten feststellten.

Obwohl das Gericht die Argumentation des Managers als unbegründet ansah, erklärte der Vorsitzende Richter, dass das Urteil keine bundesweite Präzedenzfallwirkung besaß. Er betonte, dass indirekte Diskriminierung unter bestimmten Bedingungen zulässig blieb. Österreich beschränkte den muslimischen Kleidungsstil für Frauen und Mädchen über dem Alter von vierzehn Jahren nicht explizit. Dennoch verbot das Gesetz das Tragen von Gesichtsschleiern in öffentlichen Räumen, was muslimischen Frauen den Gebrauch von Burqa und Niqab verwehrte.

Der Burkini wurde in vielen europäischen Ländern zu einem politischen Brennpunkt. Versuche lokaler Bürgermeister im Süden Frankreichs, das Tragen des Burkinis an mediterranen Stränden im Jahr 2016 zu verbieten, wurden von den Gerichten letztlich aufgehoben. Mehrere andere europäische Staaten, darunter die Niederlande und Dänemark, hatten das Tragen von Gesichtsschleiern wie Burqa und Niqab verboten.

ÖsterreichRechtDiskriminierungReligionsfreiheit

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