Die australische Wahlkommission (AEC) stellte die finanziellen Ansprüche der Partei One Nation in Frage. Die Partei zog über achthunderttausend Dollar an angeblichen Wahlausgaben zurück, nachdem die Kommission detaillierte Prüfungen durchführte. Die Untersuchung betraf die Angaben zur Wahlausgabenstellung während der letzten Wahlperiode.
Dokumente, die unter Informationsfreiheitsgesetzen beschafft wurden, zeigten, dass die Prüfungen dazu veranlaßten, die Partei über einhundertvierzig Posten zurückzuziehen. Dies geschah, um zusätzliche Informationen zu liefern, welche fast fünfzehn Prozent der öffentlichen Finanzierungsansprüche der Partei rechtfertigten. Die Kommission untersuchte zudem, ob die Partei gegen die Gesetze zur Wahlfinanzierung verstoßen hatte, insbesondere bei Zahlungen an bestimmte Lieferanten, die in den Ansprüchen berücksichtigt wurden.
Pauline Hanson, als registrierte Vertreterin der Partei, stand mit strafrechtlichen Konsequenzen im Zusammenhang mit der Einreichung einer „unvollständigen, falschen oder irreführenden Anspruchserklärung“ gegenüber. Die Partei One Nation hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach festgestellt, dass sie öffentliche Mittel für Wahlkosten falsch beansprucht hatte und zweimal zur Rückzahlung von Wahlmitteln gezwungen worden war.
Im Jahr 2021 verhängte die AEC gegen Hanson eine verbindliche Verpflichtung, da sie angeblich etwa hundertfünfundsechzigtausend Dollar an Ausgaben beanspruchte, die entweder keine Wahlausgaben waren oder für Ausgaben erfolgten, die nicht angefallen waren. Auch die New South Wales Electoral Commission lehnte die Finanzansprüche der One Nation ab und stellte fest, dass die Partei einhundertachtundachtzigtausend Dollar für den Kauf von Wahlmaterialien beanspruchte.
Die Kommission stellte fest, dass die Partei One Nation aufgrund ihrer nationalen Stimmenzahl von sechs Komma vier Prozent und ihrer Leistung im Senat über sechs Millionen Dollar an öffentlichen Mitteln von der AEC erhielt. Nach der Einreichung von etwas über sechs Millionen Dollar im Juli des Vorjahres fragte die Kommission Informationen zu einhundertdreiundvierzig beanspruchten Ausgabenposten an. Ein leitender Compliance-Beauftragter der AEC stellte Fragen zur Anspruchserklärung und forderte weitere Angaben zur Beschreibung der bereitgestellten Güter und Dienstleistungen sowie zum Hauptzweck der Ausgaben.
Auf Anweisung des Beauftragten zog die Partei freiwillig die einhundertvierzig Posten zurück, deren Gesamtwert über achthunderttausend Dollar betrug, um der Kommission mehr Zeit zur Prüfung und zur Erstellung angemessener Antworten zu gewähren. Die AEC lehnte die Freigabe bestimmter Dokumente ab, da diese die laufende Prüfungsarbeit gefährden könnten. Die Kommission erklärte, dass die Veröffentlichung von Lieferanteninformationen die laufende Untersuchung beeinträchtigen und die ordnungsgemäße Verwaltung des Gesetzes gefährden könnte.