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Wissenschaft

Pestizid mit EU-Zulassung: Neue Studien werfen Fragen zur Entwicklung des Gehirns auf

Forschungsergebnisse widersprechen früheren Befunden und fordern eine Überprüfung der Zulassung von Fluazinam

Forscher stellten signifikant unterschiedliche Ergebnisse in einer neuen Studie zur Neurotoxizität eines bestimmten Fungizids fest. Diese Erkenntnisse führten dazu, dass Aktivisten forderten, die Substanz unverzüglich vom Markt zu nehmen. Die Kontroverse betraf ein Pestizid, das in der Europäischen Union zugelassen war und zur Bekämpfung von Pilzpathogenen in Obst- und Gemüseanbau eingesetzt wurde.

Im Jahr 2005 konkludierte eine Studie von Huntingdon Life Sciences, die für den Hersteller Fluazinam durchgeführt wurde, dass es keine statistisch signifikanten Auswirkungen auf die Gehirnentwicklung bei Rattennachwuchs gab. Nach einer Sicherheitsbewertung erhielt Fluazinam 2008 die Zulassung in der EU. Trotz dieser Genehmigung wurde die frühere Studie nicht als Beweismittel für die Zulassung eingereicht, sondern diente lediglich der Diskussion.

Eine neue Untersuchung, die mit denselben statistischen Methoden durchgeführt wurde, lieferte jedoch ein gegenteiliges Ergebnis. Die Forscher fanden sechs Fälle, in denen die Exposition gegenüber dem Pestizid statistisch signifikante Auswirkungen auf die Gehirnentwicklung hatte. Insbesondere stellten sie fest, dass die Exposition zu einer Verringerung des Gehirnvolumens und der Gehirnbreite bei den Rattennachwuchs führte. Die Autoren bezeichneten solche Effekte auf das Gehirn als schwerwiegend, da sie lebenslange Folgen für die Entwicklung darstellen könnten.

Ein Experte für EU-Recht bemerkte, dass das Unterlassen der Berichterstattung über statistische Signifikanz bei der Entwicklungstoxizität einen Verstoß gegen die EU-Pestizidvorschriften darstellte. Eine andere Organisation betonte, dass die Studie von den Regulierungsbehörden zurückgehalten und von einer angemessenen Prüfung verschont bliebe. Dies stellte einen Verstoß gegen die wissenschaftliche Integrität dar.

Angesichts der Auswirkungen des Pestizids auf die Gehirnentwicklung argumentierten die Autoren der neuen Studie, dass kein sicheres Expositionsniveau festgestellt werden konnte. Sie stellten daher fest, dass die Zulassung von Fluazinam im Jahr 2008 nicht erfolgen durfte. Umweltchemiker stimmten diesen Befunden zu und äußerten die Auffassung, dass das Pestizid nicht zugelassen worden sein durfte.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) informierte, dass die österreichische Behörde für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die statistische Analyse und die zugrundeliegenden Daten für die Zulassung von Fluazinam überprüfen sollte. Die Behörden versprachen, ihre Schlussfolgerungen gemeinsam mit den Mitgliedstaaten bis zum ersten Quartal 2027 zu veröffentlichen. Die Forderungen nach stärkerer Durchsetzung und größerer Transparenz wurden als notwendig erachtet, um den Schutz der öffentlichen Gesundheit vor kommerziellen Interessen zu stellen.

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