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Sicherheit

Polizei bei Bondi-Massaker unterlegen: Untersuchungskommission hörte

Mangel an Langwaffen und Konflikte bei Informationsaustausch standen im Fokus der Ermittlungen

Die Polizei stand beim Massaker am Bondi Beach am 14. Dezember unterlegen. Die Beamten verfügten lediglich über 9-Millimeter-Glockenpistolen, während die Angreifer Langwaffen einsetzten. Die Untersuchungskommission zum Antisemitismus und zur sozialen Kohäsion hörte die Aussagen von Polizeibeamten, die sich bei dem Schusswechsel in Gefahr begaben, um die Angreifer zu neutralisieren.

Der stellvertretende Polizeikommissar David Hudson berichtete der Kommission, dass die Beamten auf dem 14. Dezember erheblichen Risiken ausgesetzt waren. Er erklärte, dass die Beamten mit 9-Millimeter-Glocken gegen Langwaffen kämpften. Eine Pläne zur Einrichtung eines bewaffneten Reaktionskommandos, das 210 Beamte mit Langwaffen umfassen sollte, wurde eskaliert. Dennoch benötigte diese Einheit mindestens zwölf weitere Monate zur vollständigen Besetzung.

Die Polizeigemeinschaft der Neuseeland-Staaten (NSW) legte nach dem Terrorangriff auf Bondi eine Stellungnahme vor. Die Beamten stellten die Polizei und die Regierung auf die Notwendigkeit hin, Beamte konsistenter mit Langwaffen auszustatten. Hudson betonte, dass die Verfügbarkeit von Langwaffen eine Reaktion auf den Angriff und eine bessere Schutzmaßnahme für die Gemeinschaft darstellte.

Hudson äußerte sich kritisch bezüglich der Vergabe zusätzlicher Befugnisse der Sicherheitsgruppe für die jüdische Gemeinschaft. Er meinte, die Isolierung einer bestimmten Gruppe für zusätzliche Befugnisse innerhalb der Gemeinschaft sei problematisch und erzeuge eine Trennung zwischen den Gruppen. Er sah darin eine Gefahr für den Zusammenhalt der Gesellschaft.

Die Kommission hörte, dass innerhalb dreißig Sekunden nach dem Schuss beim Hanukah-Event die Angreifer elf Personen mit Langwaffen erschossen und zehn von ihnen tödlich verwundet hatten. Zwei Polizeibeamte erlitten schwere Verletzungen. Die Ermittler vermuteten, dass die Täter von der islamistischen Staat inspiriert worden waren.

Bezüglich des Informationsaustauschs zwischen Bundes- und Landesbehörden bemerkte Hudson, dass es unterschiedliche Interpretationen hinsichtlich der Weitergabe von Informationen gab. Er erklärte, dass die Polizei eine sehr offene Auslegung der Schutzsicherheitsrichtlinie verfolgte, während andere Behörden weniger offen waren. Er argumentierte, dass die Priorität darin liege, Informationen an die notwendigen Stellen zu übermitteln, anstatt sich auf den Rahmen der Richtlinie als Rechtfertigung für das Unterlassen der Weitergabe zu berufen.

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