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Polizeiliches Versagen bei Verhaftung: Täter von Kindermord verurteilt

Zwei Personen für Mord und Kindesmisshandlung verurteilt; Polizei eingestehen, Haftbefehl nicht ausgeführt

Die Polizei von Cleveland scheiterte daran, einen Mann festzunehmen, der später ein zweijähriges Mädchen tötete. Das Gericht hörte, dass der Täter einen Verstoß gegen eine Unterlassungsverfügung begangen hatte, 18 Monate vor der sexuellen Übergriffung und Ermordung der Tochter und der Freundin. Isabelle Welsh starb am 14. September 2025 nach einer „Kampagne der Gewalt“, wie die Polizei beschrieb. Das zweijährige Kind brach in seinem Zuhause in Teesside zusammen und erlitt nach Wochen Missbrauch Verbände und 21 gebrochene Knochen.

Die Mutter des Kleinkindes, Alexandra Walker, 26 Jahre alt, und Walker’s Freund, Harrison Simpson, 22 Jahre alt, wurden am Donnerstag wegen Mordes und Kindesmisshandlung verurteilt. Simpson wurde zusätzlich wegen sexueller Übergriffung von Isabelle vor ihrem Tod verurteilt. Walker entging dem Vorwurf der sexuellen Übergriffung jedoch.

Das Paar erhielt lebenslange Haftstrafen. Simpson erhielt eine Mindeststrafe von 28 Jahren und sechs Monaten, Walker eine von 22 Jahren, abzüglich der Zeit, die er auf Bewährung stand. Die Cleveland-Polizei gestand, dass Beamte versagt hatten, einen Haftbefehl, der dem Simpson im März 2024 erteilt worden war, auszuführen. Der Haftbefehl resultierte aus dem Verstoß gegen eine Unterlassungsverfügung, welche den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt vorsah.

Die Polizei erklärte in einer Stellungnahme, dass mehrere Ermittlungen und Verhaftungsversuche unternommen worden seien, diese jedoch erfolglos blieben. Sie räumten ein, dass die Zeit, die Simpson einen ausstehenden Haftbefehl besaß, unzureichend war. Eine Überprüfung dieser Situation wurde unmittelbar nach der Verhaftung für den Mord durchgeführt.

Diese Überprüfung führte zu verschiedenen Änderungen in den Verfahren. Es wurden beispielsweise eine verbesserte Sichtbarkeit der Behörden bezüglich ausstehender Haftbefehle sowie ein umfassendes Datensystem eingeführt, welches alle ausstehenden Haftbefehle verfolgte. Zudem etablierte die Polizei eine strenge Aufsicht durch eine Verwaltungsgruppe unter der Leitung eines Superintendenten, um die Prozesse im Umgang mit Verdächtigen kontinuierlich zu verbessern.

Der Richter Norton bezeichnete den Mord an Isabelle als „beunruhigend“ und sprach von einer „sadistischen“ Missbrauchskampagne. Er betonte, dass der Tod eines sehr jungen Kindes in den Händen jener, die für sie sorgen, schützen und lieben sollten, besonders beunruhigend für alle Beteiligten sei. Die Familie von Isabelle Welsh äußerte, dass sie ihr Leben nicht ohne sie führen könne und sie auf die herzzerreißendste Weise verloren habe.

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