Nach dem britisch-europäischen Abkommen wurden die Rechte britischer Staatsbürger in Schweden nach dem Brexit massiv untergraben. Tausende von britischen Bürgern, darunter auch besonders vulnerable Personen, erlitten Deportationsanordnungen, obwohl sie sich an die Gesetze hielten. Ein 74-jähriger britischer Mann, der seit fünfundzwanzig Jahren in Schweden lebte, sah sich dieser Woche der Ausweisung ausgesetzt, obwohl er an vaskulärer Demenz und Parkinson litt und vollzeitpflege benötigte. Ein schwedischer Gerichtshof lehnte den Antrag auf Aufenthalt aufgrund familiärer Bindungen ab und stellte fest, dass die Migrationsinteressen Vorrang vor den Menschenrechten hatten. Das Gericht befand, dass die Deportation im Verhältnis zu den Interessen des Staates angemessen war.
Die Situation verdeutlichte die mangelnde Vorbereitung der britischen Regierung während der Verhandlungen. Es stellte sich die Frage, ob die Regierung die Schwierigkeiten des „konstitutiven“ Systems, das in vielen Ländern angewandt wurde, adäquat erkannt hatte. Im Gegensatz dazu wählten andere Staaten ein „deklaratorisches“ System, bei dem EU-Bürger lediglich ihre Anwesenheit registrieren mussten. Die britische Regierung scheiterte offenbar daran, diese Unterschiede effektiv zu kommunizieren. Dies führte zu einer Verunsicherung bei etwa einer Million Briten in der EU.
Ein zentrales Problem lag in der mangelnden politischen Relevanz Schwedens. Politiker in Schweden besaßen eine rechtliche Auswegklausel, welche die Eingriffe in Entscheidungen der Migrationsbehörde unmöglich machte. Obwohl die britische Regierung das Thema mehrfach ansprach, änderte sich die Lage kaum. Ein früheres Beispiel zeigte, dass eine Person mit Alzheimer aus Angst vor fehlenden Unterlagen deportiert worden war, was die Besorgnis über die strengere Haltung Schwedens befeuerte.
Die Statistiken belegten die gravierende Ungleichbehandlung. Nur etwa 14.000 Anträge auf Aufenthalt wurden in Schweden nach dem Brexit gestellt. Von diesen wurden 27,5 Prozent abgelehnt. Diese Ablehnungsrate lag dreimal höher als im Durchschnitt anderer Mitgliedstaaten und weit über dem EU-Durchschnitt von drei bis vier Prozent. Dies zeigte, dass die „angemessenen Gründe“ für den Aufenthalt von britischen Bürgern in der Praxis kaum anerkannt wurden.
Organisationen wie „British in Sweden“ kritisierten die mangelnde Reaktion. Sie argumentierten, dass die Regierung die Notwendigkeit einer speziellen Antragstellung nicht ausreichend kommuniziert hatte. Die schwedische Migrationsbehörde erklärte, dass die bloße Feststellung, dass eine Person die Anforderung nicht kannte, keine ausreichende Begründung darstellte. Die Situation zeigte, dass Worte und Bedenken allein nicht ausreichten, um die praktischen Probleme des neuen Abkommens zu lösen.