Die damalige Hausministerin Yvette Cooper veröffentlichte einen Kommentar zur Organisation Palestine Action, obwohl die Staatsanwaltschaft warnte, dass dieser Beitrag das Strafverfahren gegen sechs Aktivisten potenziell beeinflussen könnte. Der Kommentar rechtfertigte das Verbot der Organisation, obwohl die Crown Prosecution Service (CPS) darauf hinwies, dass dies das Gerichtsverfahren bezüglich eines Einbruchs bei einem israelischen Waffenhersteller gefährden könne.
Nach einer erneuten Verhandlung verurteilten die Gerichte letzte Woche vier Angeklagte im Zusammenhang mit der Razzia am Standort von Elbit Systems UK nahe Bristol. Verteidiger suchten daraufhin, das Verfahren wegen angeblicher Misshandlung des Verfahrens zu stoppen und argumentierten, dass Coopers Kommentar für den Observer ein „exemplarisches Beispiel für verachtende Berichterstattung“ sei, welche das Gerichtsverfahren direkt beeinträchtigte.
Der Artikel vom 17. August enthielt Anklagen gegen die Aktivisten von Palestine Action, darunter eine „Terrorverbindung“ sowie Verweise auf Gewalt, Einschüchterung und „störende Informationen“ über zukünftige Angriffe. Die Verteidiger argumentierten in schriftlichen Schriftsätzen, dass der Artikel „Implikationen enthielt“. Sie stellten dar, dass die Ministerin in einem Atemzug erklärte, viele wichtige Details seien noch nicht öffentlich berichtbar, und in einem anderen Atemzug berichtete sie diese Details selbst.
Ein Richter stellte in einer Vorverhandlung im November eine wichtige Feststellung. Er erklärte, dass die Hausministerin ausdrücklich darauf hingewiesen worden war, dass die Veröffentlichung des Artikels diese Verfahren beeinträchtigen könnte, und dass sie dennoch voranging. Er betonte, dass die Hausministerin die Handlung vollzogen und die öffentlichen Äußerungen getätigt hatte, im Wissen um die Existenz dieser Verfahren und die mögliche Auswirkung ihres Verhaltens und ihrer Aussagen auf diese.
Der Richter wies die Argumentation der Verteidigung wegen Misshandlung des Verfahrens zurück. Er erklärte, dass die Entscheidung zur Verbotspolitik von Palestine Action hoch umstritten gewesen sei und eine öffentliche Rechtfertigung erforderte. Er stellte fest, dass die Hausministerin ein Risiko der Beeinträchtigung der Verfahren eingegangen war, dies jedoch von der vorsätzlichen Verletzung einer Berichterstattungsbeschränkung unterschiede.
Die Verteidigung führte zudem an, dass es eine Misshandlung des Verfahrens bei den Anklagen gegen die Angeklagten wegen einer Terrorverbindung gegeben habe. Sie behaupteten, die Behörden wollten Palestine Action verbieten und wussten, dass dies ohne die Verfolgung von Terrorismusbezogenen Anklagen nicht möglich war. Die Jury erfuhr während der Verhandlung nicht von der Anklage der Terrorverbindung, was zu härteren Strafen für einige Angeklagte führte.