Ein Bundesrichter befahl der Trump-Administration, eine kolumbianische Frau aus der Demokratischen Republik Kongo in die Vereinigten Staaten zurückzubringen. Dies geschah nach der Feststellung, dass die Deportation der Frau wahrscheinlich illegal gewesen war. Der US-Distriktrichter Richard Leon entschied dies am Mittwoch.
Die Frau, Adriana María Quiroz Zapata, 55 Jahre alt, litt unter Diabetes und einer Schilddrüsenbeschwerden. Das Urteil besagte, dass sie in ein Land gesandt worden war, das ihre Ankunft ablehnte, weil es keine ausreichende medizinische Versorgung bieten konnte. Infolgedessen sah sich die Frau einem täglichen Risiko medizinischer Komplikationen ausgesetzt, bis hin zum Tod.
Während ihrer Detention begannen schwarze Flecken auf Quiroz Zapatas Rücken und Füßen zu erscheinen. Ihre Haut begann zu schälen und ihre Nägel wurden schwarz, wie sie in einer vor Gericht eingereichten Erklärung bezeugte, die der Associated Press über ihren Rechtsanwalt erhielt. Ihre Anwältin, Lauren O’Neal, äußerte sich besorgt: „Sie geht es nicht gut und befürchtet, dass sie sterben würde“.
Quiroz Zapata betrat die USA im August 2024 und wurde von der Behörde Immigration and Customs Enforcement (ICE) in die Obhut genommen. Seit der Deportation lebte sie in einem Hotel in Kinshasa, der Hauptstadt der Demokratischen Republik Kongo. Die Tore des Hotels blieben verschlossen, erklärte O’Neal. Deportierte Personen durften selten das Hotel verlassen, und dies geschah nur unter Aufsicht.
Tausende von Immigranten warteten auf Entscheidungen bezüglich Asylanträgen, als ihnen plötzlich Deportationsbeschlüsse erteilt wurden, die sie in Länder verbannten, in denen sie kaum Verbindungen besaßen. Advocacy-Gruppen berichteten, dass das Weiße Haus über mehr als 15.000 Deportationsanordnungen für Drittstaaten erließ, obwohl nur ein Bruchteil dieser Anordnungen umgesetzt wurde.
Obwohl die USA Abkommen mit verschiedenen Ländern, darunter die Demokratische Republik Kongo, Ecuador, Honduras und Kamerun, schlossen, schätzten die Organisationen, dass höchstens ein paar hundert Drittstaaten-Deportationen durchgeführt wurden. Die Entscheidung des Richters stellte somit eine wichtige Korrektur in der Praxis der internationalen Migrationspolitik dar.