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Geschichte

Schweiz öffnet Akten zu Josef Mengele

Nach jahrzehntelanger Blockade gewährte die Bundesnachrichtendienst-Abteilung Zugang zu den streng geheimen Unterlagen des NS-Kriminellen

Die Schweizer Bundesnachrichtendienst-Abteilung (BDA) gab bekannt, dass sie endlich lang gesperrte Akten über den berüchtigten Nazi-Kriminellen Josef Mengele öffnen würde. Die Entscheidung erfolgte ohne Angabe eines Zeitpunkts für die Freigabe der Dokumente. Mengele floh nach dem Zweiten Weltkrieg aus Europa, doch jahrelang kursierten Gerüchte, dass er Zeit in der Schweiz verbracht hatte, obwohl ein internationaler Haftbefehl gegen ihn ausgestellt worden war. Historiker forderten wiederholt Zugang zu diesen Unterlagen, doch die Schweizer Behörden lehnten dies bislang ab.

Mengele war ein Arzt, der in die Waffen-SS der deutschen Wehrmacht eingegliedert war. Er war im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau in Polen stationiert und wählte Personen aus, die in die Gaszellen geschickt wurden – schätzungsweise eine Million Menschen starben, darunter etwa eine Million Juden. Als „Engel des Todes“ wählte er zudem Gefangene, vor allem Kinder und Zwillinge, für sadistische medizinische Experimente, bevor er sie in den Tod leitete. Nach dem Krieg änderte Mengele, wie viele hochrangige Nazis, schnell seine Uniform und seinen Namen.

Mit Hilfe seiner gefälschten Identität erhielt er im Schweizer Konsulat in Genua Red-Kriegs-Reiseurkunden und nutzte diese, um nach Südamerika zu fliehen. Die Rotkreuz-Dokumente waren für Tausende von Menschen in ganz Europa bestimmt, die durch den Krieg vertrieben oder staatenlos geworden waren. Nazis, die der Verfolgung entgehen wollten, erlangten diese Dokumente, wofür die Rotkreuz-Organisation später Entschuldigungen aussprach.

Die Verbindung Mengeles zur Schweiz blieb jedoch ein Rätsel. Obwohl er 1949 aus Europa floh, unternahm Mengele 1956 einen Skiurlaub in den Schweizer Alpen mit seinem Sohn Rolf. Diese Information war seit den 1980er Jahren bekannt. Regula Bochsler, eine Schweizer Historikerin, fragte sich stets, ob Mengele nach dem internationalen Haftbefehl von 1959 zurückkehrte. Bochsler entdeckte bei ihrer Forschung, dass die österreichische Geheimdienstbehörde im Juni 1961 die Schweiz warnte, dass Mengele unter einem falschen Namen reiste und sich möglicherweise auf Schweizer Territorium befand.

Währenddessen hatte Mengeles Ehefrau eine Wohnung in Zürich gemietet und einen Daueraufenthalt beantragt. Bochsler fand Polizeidokumente, die bewiesen, dass die Wohnung im Jahr 1961 unter Überwachung gestellt wurde. Die Polizei notierte sogar, wie die Ehefrau Mengele mit ihrem Volkswagen gefahren war, begleitet von einer unbekannten männlichen Person. Ob es ihr Ehemann war, blieb unklar.

Die Möglichkeit, einen gesuchten Kriegsverbrecher festzunehmen, hätte die Schweizer Bundespolizei in den Jahren 1961 oder später involviert. Im Jahr 2019 versuchte Bochsler, bei der Schweizer Bundesarchiv Akten einzusehen, doch sie wurde abgelehnt. Die Akten blieben aus nationalen Sicherheitsgründen bis 2071 versiegelt. Historiker Gérard Wettstein versuchte 2025 erneut, was ebenfalls gescheitert war. Er kritisierte die Entscheidung als lächerlich und argumentierte, dass die Versiegelung von Akten Spekulationen nähren müsse.

Schliesslich änderte die Bundesnachrichtendienst-Abteilung ihre Meinung. In einer jüngsten Erklärung teilte sie mit, dass der Antragsteller Zugang zur Akte erhalte, unter Vorbehalt von Bedingungen und Anforderungen, die noch definiert werden mussten. Einige Historiker, wie Sacha Zala, glaubten, dass die Akten wenig über Mengele selbst enthüllten, doch sie könnten Hinweise auf ausländische Geheimdienste oder ausländische Informanten enthalten. Andere Historiker, wie Jakob Tanner, betonten, dass die Geheimhaltung mehr über die Schweiz als über Mengele selbst aussagte. Tanner sprach über den Konflikt zwischen nationaler Sicherheit und historischer Transparenz, wobei er die Sensibilität der Schweiz bezüglich ihrer Rolle im Zweiten Weltkrieg und der Verweigerung von Flüchtlingen thematisierte.

Die Entscheidung der Behörden wirkte jedoch ominös. Wettstein befürchtete, dass die Akte „schwarzer“ als transparent sein würde. Bochsler befürchtete zudem eine starke Redaktion. Die jahrzehntelange Geheimhaltung Mengeles Lebensgeschichte und seiner möglichen Verbindung zur Schweiz blieb ein Mysterium. Ob die Akten die Wahrheit enthüllten oder nur weitere Verschwörungstheorien befeuerten, blieb offen.

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